Student muss aus FORMALEN Gründen keine Studiengebühren zahlen
am 27.08.2007 von http://log.handakte.de/
Ein Marburger Student muss zunächst keine Studiengebühren bezahlen. Das VG Gießen gab seinem Eilantrag gegen den Studienbeitragsbescheid aus formalen Gründen statt, wie Richterin Sabine Dörr am Montag berichtete.
Der Bescheid sei aus formalen Gründen rechtswidrig. Der Grund: Die Marburger Universität habe noch keine Satzung erlassen, in der die Modalitäten der Beitragsbefreiung und -ermäßigung geregelt seien, wie in § 6 des Studienbeitragsgesetzes …
Musterklagen gegen Studiengebühren abgewiesen
Handakte WebLAWg / Mit drei öffentlich verkündeten Urteilen hat das VG Freiburg die Klagen von Studierenden gegen Studiengebühren abgewiesen. Die Studierenden hatten gegen Gebührenbescheide der Universitäten Freiburg, Konstanz und der Pädagogischen Hochschule Fre…
Wackelige Studiengebühren
Handakte WebLAWg / Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Studiengebührengesetzes ist unter Juristen äußerst umstritten. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter ist nicht vor Ende Januar zu rechnen. Die hessische Landesanwältin Ute Sacksofsky hält die gepla…
In dubio pro studioso
Handakte WebLAWg / Bei der Einführung von Studiengebühren haben einige Unis geschlampt, urteilten bereits zwei Gerichte in NRW. Bekommen Studenten jetzt ihr Geld zurück? Klagen laufen auch in Hessen und in Baden-Württemberg - dort wurde gerade das erste “Stud…
Musterklagen gegen Studiengebühren erfolglos
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Gerichtsurteil spart Geld
Handakte WebLAWg / Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gegen die Studiengebührensatzung der Uni Bielefeld können auch die Studenten der Bielefelder Fachhochschule vorübergehend Geld sparen. Für das kommende Wintersemester 2007/2008 werde von der Erhebung…
Studiengebühren nur für “Dumme”?
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