“Stromberg” in echt: Chef verträgt Bürosatire eines Betriebsrats nicht

Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht! Unter diesem Titel veröffentlichte ein Betriebsrat aus Löhne in Ostwestfalen im November 2010 einen satirischen Roman. Darin geht es um die alltäglichen Erlebnisse eines kaufmännischen Angestellten an seinem Arbeitsplatz. Das Buch fand im Kollegenkreis offenbar reissenden Absatz, die Resonanz auf Chefebene dagegen war eher etwas … zurückhaltend. Auf gut Deutsch: Die Geschäftsführung war derart stinksauer, dass dem Hobby-Schriftsteller außerordentlich und damit fristlos gekündigt wurde. Der Grund: Nachhaltige Störung des Betriebsfriedens.

Satire ist, wie man weiß, nicht jedermanns Sache. Besonders eng wird es immer dann, wenn man selbst betroffen ist und sich als Person wiedererkennt. Das kann man auf vielen Betriebsfeiern beobachten, wo etwas “Witziges” aufgeführt oder vorgetragen wird. Vorgesetzte kommen bei sowas selten gut weg. Da es aber auch in fast jedem Kollegenkreis den ein oder anderen gibt, den man am liebsten ungespitzt in den Boden rammen würde, spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich bei sowas auch mancher Büronachbar verunglimpft fühlt. Bei der Lektüre von “Wer die Hölle fürchtet…” wird es also nicht nur Lacher gegeben haben.

Was an die fiktive und recht beliebte TV-Serie Stromberg erinnert, erfuhr hier in der Realität einen etwas dramatischeren Verlauf: Zuerst die fristlose Kündigung, anschließend der Prozess vor dem Arbeitsgericht Herford. Das Ergebnis: Das Gericht sah in dem Roman keinen Kündigungsgrund und gab der Kündigungsschutzklage des Romanschreibers statt (Urteil vom 18.02.2011, Az. 2 Ca 1394/10). Die Gründe sind interessant, so wie es oft recht interessant wird, wenn Grundrechte, insbesondere die nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz…

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Themen: Betriebsrat , Arbeitsvertrag , Satire , Herford , Gerichtsmassig
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 18. Mai 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.

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