Strengere Regeln für Hunde in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2011

Am 1. Juli 2011 tritt in Niedersachsen ein neues Hundegesetz mit umfangreichen Auflagen für Hundehalter in Kraft.

Damit wird das bisherige Hundegesetz, das Regelungen für den Fall enthielt, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung trat, abgelöst. Die Neufassung beinhaltet nun – über die bisherigen Auflagen, insbesondere bezüglich der sogenannten “gefährlichen Hunde” hinaus – unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig sachkundig sein muss. „Das neue Hundegesetz stärkt den Tierschutz und hilft, Beißunfälle in Zukunft zu vermeiden”, so Minister Gert Lindemann in der entsprechenden Pressemitteilung.

Von dem Sachkundenachweis ausgenommen sind Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, da sie als sachkundig gelten (§ 3 Abs. 6 Nr. 1 NHundG). Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise bzw. Berufsgruppen wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.

Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten sowie die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) der Hunde ab einem Alter …

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Themen: Niedersachsen , Haftpflichtversicherung , Hunde , Sachkunde , Hunderecht , Hundehalter , Hundehaftpflicht

Erschienen 26. Juni 2011 auf http://www.raschlosser.com.

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