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Strengere Regeln für Makler

am 06.11.2006 von http://log.handakte.de/

Makler müssen in Zukunft eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Die IHK kann einem Makler auch die Zulassung verweigern, beispielsweise, wenn gegen ihn Verurteilungen vorliegen oder die Vermögensverhältnisse des Betroffenen „ungeordnet“ sind.
So schreibt es ein neues Gesetz vor, dass die große Koalition im Bundestag verabschiedet hat und das der Bundesrat noch bestätigen muss. Ziel der neuen Vorschriften soll …

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» Stephanies Peiniger vor Gericht


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