Strengere Regeln für Makler
am 06.11.2006 von http://log.handakte.de/
Makler müssen in Zukunft eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Die IHK kann einem Makler auch die Zulassung verweigern, beispielsweise, wenn gegen ihn Verurteilungen vorliegen oder die Vermögensverhältnisse des Betroffenen „ungeordnet“ sind.
So schreibt es ein neues Gesetz vor, dass die große Koalition im Bundestag verabschiedet hat und das der Bundesrat noch bestätigen muss. Ziel der neuen Vorschriften soll …
Bundestag hat schärfere Vorschriften für Versicherungsvermittler beschlossen
Weblawg.de / ... Der Bundestag hat am 26.10.2006 das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts beschlossen. Hiernach ist für die Ausübung des bisher frei zugänglichen Berufs des Versicherungsvermittlers künftig grundsätzlich eine Zulassung du…
EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie
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Über-Eck-Geschäft
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Maklerrecht: Aufklärungspflicht betont
Handakte WebLAWg / Das LG Heidelberg hat die eine Zahlungsklage eines Maklers abgewiesen. Als der Familienvater das neue Zuhause erstmals in Augenschein nahm, war er entsetzt. Er hatte den Makler dazu beauftragt, für ihn und seine Familie ein Haus bis zu einer monatli…
Wenn das Vermögen des Anwalts verfällt
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