Strenge Teilnahmestrafbarkeit
am 22.02.2008 von http://www.jurabilis.deMan könnte verstehen, wenn die Gemeinschaft der Rechtsgenossen irritiert …
BVerwG 8 C 10.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Berechtigter, untergegangener Berechtigter, Gemeinschaft, altrechtliche Gemeinschaft, Separationsinteressentengemeinschaft, Realgemeinde, Wiederbelebung.
Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft
Handakte WebLAWg / Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 17.02.2006 - L 19 B 85/05 AS ER unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Voraussetzungen, unter denen vom Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft i.S.d.
VG Köln: Strenge Maßnahmen gegen Spammer zulässig
Telemedicus / Das Verwaltungsgericht Köln hat das strikte Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telefonspammer in drei Verfahren bestätigt. Gegenstand dieser Verfahren war das Einschreiten der BNetzA gegen drei österreichische Unternehmen, die deutschlandwe
Brasilien: 400 Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Guarani-Kaiowá in Cerro Marangatu sollen vertrieben werden
Menschenrechte / Rund 400 Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Guarani-Kaiowá droht die Vertreibung aus dem von ihnen besiedelten Gebiet, welches ihnen von der Regierung zugewiesen worden war. Damit würde der Gemeinschaft ihre Lebensgrundlage entzogen, und
BFH: Strenge Beurteilung der wirtschaftlichen Identität beim sog. Mantelkauf
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 05.06.2007 - I R 106/05 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 87: “Nach § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) kann der Verlust einer Körperschaft steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die Körp
Klingeling
RA-Blog / Irgendwer in der unmittelbaren Nachbarschaft hat anscheinend die elektrische Türklingel abgeschafft oder ausgestellt. Und bedient sich stattdessen jetzt einer Glocke. Ich bin ein wenig irritiert.
Insolvenzverwalter geben sich strenge Regeln
Handakte WebLAWg / Die deutschen Insolvenzverwalter haben nach eigenen Angaben strenge Regeln für Berufszugang und -ausübung festlegt. Ziel der «Berufsgrundsätze» sei es, eine hohe Qualität der Insolvenzverwaltung im Interesse von Gläubigern und Arbeitsplätzen
