Streitwerte bei Urheberrechtsverstößen (Filesharing)

Häufig wird urheberrechtlichen Streitigkeiten wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von geschützten Werken über Tauschbörsen ein Wert von 10.000 € je Musikstück zugrunde gelegt. Dies erscheint – auch mit Blick auf den leider nur zögerlich bis überhaupt nicht angewandten § 97a II UrhG – nicht mehr zeitgemäß. Gerade deshalb sind in der Rechtsanwendung Kenntnisse der tatsächlich vorgenommenen Streitwertbemessungen unerlässlich.

Streitwertkatalog (LG Hamburg)

Im Jahr 2007 hat das Landgericht Hamburg einen Streitwertkatalog entwickelt (Az. 308 O 273/07). Dort wird der Streitwert wie folgt kalkuliert:

6.000 € – erster Ttitel je 3.000 € – zweiter bis fünfter Titel je 1.5000 € – sechster bis zehnter Titel je 600 € – weitere Titel Streitwertübersicht (aufsteigend sortiert)

Unlängst veröffentlichte Jens Ferner eine Streitwertübersicht bei Filesharing-Abmahnungen, die als Grundlage folgenden Überblicks diente. Diese Übersicht wurde aufsteigend sortiert und mag der Orientierung dienen. Die Umrechnung pro Titel erfolgte freilich rein informatorisch:

Streitwert pro Werk Erläuterung Gericht 1.200 € 1.200 € 1 Film AG Halle (95 C 3258/09) 6.000 € 6.000 € 1 Musikstück LG Hamburg (308 O 139/06 und (308 O 220/06)) 10.000 € 2.000 € 5 Titel OLG Hamburg (5 W 173/06) 10.000 € 10.000 € LG Köln in diversen Verfahren (28 O 480/06, 28 O 262/07, 28 O 283/06, 28 O 501/06, 28 O 384/06), LG Düsseldorf (12 O 594/07), AG Frankfurt/Main (29 C 549/08) 15.000 € 1.500 € 10 Titel OLG Hamburg (5 W 173/06) 15.000 € 3.750 € 4 Musikstücke LG Hamburg (308 O 220/06) 19.500 € 3.250 € 6 Titel LG Hamburg (308 O 326/07) 20.000 € 10.000 € 2 Musikstücke LG Hamburg (308 O 76/07) 20.000 € 1 Musikalbum LG Düsseldorf (12 O 134/09) 30.000 € 1… » Vollständiger Artikel
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Themen: Filesharing , Streitwert , Übersicht , Tauschbörse , Landgericht Hamburg

Erschienen 12. März 2010 auf http://anwaltniemeyer.de.

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