Streitwerte bei Filesharing reduziert

Nachdem der BGH bereits in seiner Kostenentscheidung zum vielzitierten Urteil Sommer unseres Lebens - I ZR 121/08 - den Streitwert für das Anbieten von einem Musiktitel auf 2.500,- EUR festgesetzt hatte und das OLG Frankfurt dies in seinem Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 52/07 ebenso festgesetzt. Dies war auch nicht verwunderlich, wurde die Sache vom BGH doch an das OLG Frankfurt zurückverwiesen.

Während in Frankfurt die saure Gurkenzeit angebrochen war, lebte es sich in Köln noch völlig ungeniert wie im Schlaraffenland. Doch damit könnte nun auch Schluss sein. In seinem aktuellen Beschluss vom 17.11.2011 -…

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Themen: Bgh , Filesharing , Olg Frankfurt , Urhr , Haupteintrag

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.hb-law.de.

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