Streitwert: Kann’s auch ein bisschen mehr sein?
am 30.08.2006 von http://www.aktiv-gegen-spam.de
Der Spammer wollte seine Gewinnspiele an den Mann bringen. Und damit der Empfänger es auch auf keinen Fall übersieht, schickt er ihm gleich mehrere solcher Angebote. Zwar mit wechselnden Absender-Adressen, aber immer von derselben Domain. Erst waren es mal drei solcher Werbe-eMails. Dann erfolgte die Abmahnung.
Der Spammer reagierte. Aber nicht mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern mit weiteren fünf Spams. Darauf reagierte erst der Empfänger, dann das Landgericht Berlin am 21.07.2006 mit einem Beschluß (15 O 534/06).
Das Gericht untersagte weiteren …
Hartz-IV: Darfs auch ein bisschen mehr Kontrolle sein?
arbeitsrechtblog / Sparen, sparen, sparen. 280 Millionen Euro sollen jetzt durch bessere Kontrollen bei Beziehern von Hartz-IV eingespart werden. Über das geplante Hartz-IV Optimierungsgesetz hatte ich hier bereits kürzlich berichtet.Die Details sind jetzt hier nach…
Drittunterwerfung ist wirkungslos
Aktiv gegen Spam / Ich hatte schon über die Gefährlich- und Sinnlosigkeit der so genannten Drittunterwerfung geschrieben: Der Absender der Werbe-eMail behauptet, er sei bereits von einem anderen, z.B. von einem Mitbewerber des Spam-Empfängers, abgema…
Gefährliche und sinnlose Verteidigung gegen Spam-Abmahnung
Aktiv gegen Spam / Die Spammer versuchen natürlich, sich vor den Kosten für die Abmahnung zu schützen. Sehr beliebt dabei ist die folgende Strategie: Der Absender der Werbe-eMail behauptet, er sei bereits von einem anderen, z.B. von einem Mitbewerber…
Streitwert in Münster - 7.500 Euro im Eilverfahren
Aktiv gegen Spam / Das Landgericht in Münster hat den Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren (Eilverfahren) auf 7.500,00 Euro festgesetzt (Beschluß vom 30.04.2007, 15 O 180/07). Geht man mit der ständigen Rechtsprechung davon aus, da…
Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro ist angemessen
Aktiv gegen Spam / Nach der ständigen Rechtssprechung der beiden dafür zuständigen Kammern des Landgerichts Berlin läßt sich die Gefahr, daß der Spammer wiederholt unerwünschte Werbung versendet, nur durch die Abgabe einer strafbew…
Kammergericht setzt Streitwert erneut auf 7.500 Euro fest
Aktiv gegen Spam / Nachdem der 18. Senat des Kammergerichts bereits am 14.1.2006 den Streitwert für eMail-Spam auf 7.500,00 Euro festsetzt hat (18 W 2/05), geht der 5. Senat des Kammergerichts noch einen Schritt weiter. In dem Beschluß vom 12.05.2006 (5 W…
Angeblich keine unzumutbare Belästigung
Aktiv gegen Spam / Das Amtsgericht München entschied durch Urteil vom 16.11.2006 (Az.: 161 C 29330/06, rechtskräftig), daß das Double-Opt-In-Verfahren keine unzumutbare Belästigung darstelle. Die unaufgeforderte Übermittlung einer eMail mit…
