Streitwert: Kann’s auch ein bisschen mehr sein?

Der Spammer wollte seine Gewinnspiele an den Mann bringen. Und damit der Empfänger es auch auf keinen Fall übersieht, schickt er ihm gleich mehrere solcher Angebote. Zwar mit wechselnden Absender-Adressen, aber immer von derselben Domain. Erst waren es mal drei solcher Werbe-eMails. Dann erfolgte die Abmahnung.

Der Spammer reagierte. Aber nicht mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern mit weiteren fünf Spams. Darauf reagierte erst der Empfänger, dann das Landgericht Berlin am 21.07.2006 mit einem Beschluß (15 O 534/06).

Das Gericht untersagte weiteren Werbemüll und setzte den Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren auf 7.500,00 Euro fest. Nach den “Berliner Spielregeln” bedeutet das einen Wert in der Hauptsache von 11.250,00 Euro. Da macht das Spammen künftig keinen Spaß mehr.

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Themen: Streitwert , Fnf , Landgericht Berlin , Spams

Erschienen 30. August 2006 auf http://www.aktiv-gegen-spam.de.

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