LG Trier: Streitwert E-Mail-Spam im Eilverfahren 7.500 EUR
spam-abwehren.de | 10. Juni 2007 — LG Trier: Streitwert einstweiliger Verfügung bei E-Mail-Spam € 7.500 Das Landgericht Trier hat in seinem Beschluss vom 11.01.…
Das Landgericht Trier hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eMail-Spam den Streitwert auf 7.500 Euro festgesetzt (Beschluß vom 11.01.2007, 5 O 18/07). Dies entspricht 15.000 Euro in der Hauptsache, wenn man die übliche Rechenweise anwendet; nach der Berliner Linie (Wert des Eilverfahrens liegt bei 2/3 der Hauptsache) sind das immerhin noch 11.250 Euro.
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