Streitwert in Münster - 7.500 Euro im Eilverfahren
Das Landgericht in Münster hat den Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren (Eilverfahren) auf 7.500,00 Euro festgesetzt (Beschluß vom 30.04.2007, 15 O 180/07).
Geht man mit der ständigen Rechtsprechung davon aus, daß der Streitwert im Eilverfahren ein Drittel des Streitwerts in der Hauptsache beträgt, landet man 22.500,00 Euro. Das ist durchaus ein ernst zu nehmendes Problem für die Spammer, die die Kosten zu tragen haben.
Die Kammern des Berliner Landgerichts setzen zwei Drittel des Hauptsachewerts im Eilverfahren an; danach wären es immer noch stolze 11.250,00 Euro. Auch nicht wirklich schlecht.
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Rechtsgebiet: Urheberrecht
Erschienen 14. Juni 2007 auf http://www.aktiv-gegen-spam.de.
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