Streitwert in Trier
Aktiv gegen Spam | 18. Januar 2007 — Das Landgericht Trier hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eMail-Spam den Streitwert auf 7.500 Euro festgesetzt (Besc…
Manchmal artet auch eine Unterlassungsklage wegen eMail-Spamming in richtige Arbeit aus. Die sich ein Ku’damm-Eingang-Uhlandstraße-Anwalt für seinen Mandanten macht. Das ist sehr löblich.
Frustrierend allerdings ist es aber auch: Zunächst zwei, später dann später noch einmal sechs Seiten Papier – gespickt mit Zitaten aus dem amerikanischen (!!) Recht – schreibt der Beklagtenvertreter knackig voll, weil seiner Ansicht nach der Gegenstandswert nur 3.000 Euro betrage.
Dieser Belletristik setzt das Landgericht (Beschluß vom 24.11.2006 – 15 O 561/06) einen einzigen Satz entgegen:
wird der Wert des Streitgegenstandes auf 7.500 Euro festgesetzt, da dies der vom 5. Zivilsenat des Kammergerichts gebilligten ständigen Praxis der Kammer entspricht.Dem schließe ich mich an. Schade um das schöne Papier des Kollegen.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 4. Dezember 2006 auf http://www.aktiv-gegen-spam.de.
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