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Streitwert bei SPAM

am 19.10.2005 von muepe.de | weblog peter müller

Der Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bemisst sich allein nach dem nach freiem Ermessen zu schätzenden Interesse des Antragssstellers. Der Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage, welche das unerwünschte Zusenden von E-Mail Werbung im Geschäftsverkehr zum Gegenstand hat, beträgt …

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