Markenname in Domain: Streitwert 280.000 Euro
Markenrechts-Blog | 20. Juni 2011 — Wie kürzlich bereits berichtet, sind markenrechtliche Domainstreitigkeiten mit einem hohen Streitwert im fünfstelligen Bereich kei…
Einen Streitwert von 100.000,00 Euro hat ein Rechtsanwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness.
Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.
Erschienen 12. Juni 2005 auf http://log.handakte.de/.
Markenrechts-Blog | 20. Juni 2011 — Wie kürzlich bereits berichtet, sind markenrechtliche Domainstreitigkeiten mit einem hohen Streitwert im fünfstelligen Bereich kei…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. März 2010 — Im Regelfall anhand des Streitwerts einer Rechtstreitigkeit bemessen sich evt. anfallende Anwaltskosten. Gerade beim so genannt…
domainundrecht.de | 13. Februar 2005 — Mit den gesetzlichen Anforderungen an Online-Shops im Internet befaßt sich Immo Fietz bei ADVERSARIO: "Viel ist zum Thema Abmahnun…
DPMS INFO | 13. Juni 2005 — Ein Kollege meint, er müsse den Betreiber eines Bodybuilding-Forums abmahnen, weil sich bei dem ein Nutzer als Pseudonym einen Beg…
Datenschutzbeauftragter Online | 2. April 2009 — Der Streitwert für ein datenschutzrechtliches Auskunftsverlangen wurde in einem erneuten Urteil relativ niedrig angesetzt. Inzw…
ADVERSARIO | 7. Februar 2005 — Viel ist zum Thema Abmahnungen im E-Commerce bereits publiziert worden. Die meisten Artikel enden mit dem Rat, dass der Shop-Betre…
advobLAWg | 5. Juli 2006 — Die Versendung einer Pressemitteilung an den Betreiber eines Weblogs ohne vorherigen Geschäftskontakt ist als E-Mail-Spam einzuord…
Conle§i | 26. Mai 2010 — Eine der Standardfragen bei Filesharing-Abmahnungen ist der für die Abmahnkosten anzusetzende Streitwert. In einem inzwischen …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. September 2010 — LG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2010, Az. 308 O 246/10 §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; 3 ZPO Das LG Hamburg hat für das Fileshari…
LawBlog | 7. Oktober 2005 — Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte h…