Streitvermeidung: Ombudsstelle Anwalt und Mandant
Zunehmend werde ich auch wegen unzufriedenen wegen
einenm gestörten Verhältnis zu einem angesprochen:
Meist geht es um und deren Abwehr. Es
seien insb. die hohen Kosten der Abmahnungen gewesen, die zur Beauftragung des Anwalts geführt haben. Doch dann kommen Rechnungen
durch diesen Anwalt, die noch höher sind als die vom Abmahnanwalt geforderten Zahlungen ( Abmahnkosten ). Es kommt ein
kostenträchtiges Verfahren, bei dem die Betroffenen sich nicht zu den (Kosten-)Fallen durch “Ihren” Anwalt beraten fühlen. Es kommt
keine Kommunikation oder von Schriftsätzen durch
den eigenen Anwalt. Dies ist wohl ein verbreiteter Mißstand, denn das Justizministerium hat nun zur Reform des Anwaltsrechts, eine
Umsetzung der Gesetzesvorlage zu einer Ombudsstelle angekündigt. Doch haben und hatten nicht die Anwaltskammern diese Aufgabe? Auch
die Justizministerin hatte mal vor geraumer Zeit zum Phänomen der Massenabmahnungen den Betroffenen den Gang zu den Anwaltskammern
geraten. Sie ging - zumindest damals - wohl auch von dieser Funktion der Anwaltskammern als Obudsstelle aus. Was sagen wohl die
Kammern zur angekündigten “Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant”?
Siegfried Exner, Kiel -
www.jur-blog.de
BMJ: Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant
BMJ, PM Berlin, 23. April 2009 - Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen
“Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft” beschlossen.
“Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und
unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu müssen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine
einvernehmliche Lösung zwischen Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden zudem nichts kostet. Anders als bei den
bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf die Person des Schlichters nicht aus
den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Anwaltschaft. Mit der neuen, bundesweiten Schlichtungsstelle tragen wir erheblich zur Vermeidung
gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung bei”, erklärte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries.
Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Vorbild anderer erfolgreicher “Ombudsstellen” wie etwa bei Banken oder
Versicherungen. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt
werden. Ihre Unabhängigkeit…
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