Streitthema Grillen

In der aktuellen Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung widmet sich der Artikel “Der Stress am Gartenzaun” dem Thema Nachbarschaftskonflikte. Das sommerliche Grillen wird dabei als das “heißeste” Streitthema herausgestellt. Denn während die eine Seite sich über ein Grill- und Gartenfest freut, erregt der Geruch und Lärm auf der anderen Seite schnell Ärger. Oftmals soll in dieser Situation der Richter entscheiden und für Frieden sorgen. Dem kann ein Gerichtsverfahren aber in den meisten Fällen nicht gerecht werden. Ärgerlich für die Streitenden ist insbesondere, dass es keine klare Linie in der Rechtsprechung zum Grillen gibt. Der Gang zum Gericht ist also ein wahres Roulettespiel, denn es liegen zahlreiche zum Teil widersprechende Urteile zum Grillen vor.

So entschied das Landgericht München, dass das Grillen in den Sommermonaten grundsätzlich üblich sei und von Nachbarn geduldet werden müsse. Ein Verbot könne nur dann ausgesprochen werden, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß und Wärme kommt. Andere Gerichte haben dagegen gänzlich anders entschieden und sogar komplette Grillverbote in Wohnungseigentümergemeinschaften für zulässig erklärt. Auch was die zulässigen Grillzeiten und -häufigkeiten angeht, besteht unter den Richtern keine Einigkeit. Die Entscheidungen bewerten als angemessen zwischen 6 Stunden pro Jahr und zweimal im Monat zwischen 17 und 22 Uhr im hinteren Teil eines Gartens.

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Themen: Konflikte , Grillen

Erschienen 6. Juli 2008 auf http://www.adr-blog.de.

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