Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Zur Gesamtausstattung des Geschäftsführer einer GmbH gehört in aller Regel ein gehobenes Kfz der Mittelklasse als Dienstwagen. Handelt es sich um ein Luxusauto oder gar um ein sportlich angehauchtes Fahrzeug der Spitzenklasse, müssen GmbH und Geschäftsführer einige Grundsätze beachten, damit das Fahrzeug steuerlich nicht zum Fiasko wird wie im folgenden Praxisfall.
1. Das ist der SachverhaltDer Gesellschafter- Geschäftsführer Schnell fährt als Dienstwagen einen Mittelklassewagen und führt für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch, um auf diese Weise der sog. Dienstwagenbesteuerung nach der 1%- Regelung zu entgehen. Gesellschafter- Geschäftsführer Schnell hat sich also für die Fahrtenbuch- Methode entschieden und führt genau Buch über alle Fahrten mit diesem Fahrzeug. Auf den ersten Blick macht das Fahrtenbuch einen sauberen und vollständigen Eindruck.
Der Pkw des Geschäftsführer Schnell hat einen Bruttolistenpreis incl. Sonderausstattung in Höhe von EUR 60.000. Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Betriebssitz der GmbH beträgt 6 km. Geschäftsführer Schnell fährt pro Jahr ca. 50.000 km, wovon laut Fahrtenbuch 10% auf Privatfahrten entfällt.
Im Rahmen der Besteuerung des Dienstwagen ergab sich für die Ermittlung des geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagen dann folgende Berechnung:
Berechnung der Gesamtkosten des Dienstwagen Lohnsteuer Umsatzsteuer Anschaffungskosten € 60.000 verteilt auf 8 bzw. 5 Jahre 7.500 12.000 Steuern und Versicherung 2.250 2.250 Benzinkosten, Reparaturkosten (netto) 8.500 8.500 Gesamtkosten netto 18.250 22.750 Geldwerter Vorteil der Privatnutzung 10% 1.825 2.275 Umsatzsteuer 19% 432,25Nach dieser Berechnung ermittelte sich die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer auf den geldwerten Vorteil der Privatnutzung des Dienstwagen auf Basis des Betrags in Höhe von € 1.825 bzw. € 2.275.
2. So geht es weiterIm Rahmen einer Umsatzsteuer- Sonderbetriebsprüfung prüfte der Betriebsprüfer des zuständigen Finanzamt auch das vorgelegte Fahrtenbuch des Geschäftsführer. Diese Prüfung läuft meist nach dem Prinzip ab, dass die Belege (insbesondere Tankquittungen, Bußgelder etc.) mit den Eintragungen im Fahrtenbuch abgestimmt werden.
Im vorliegenden Fall konnte der Betriebsprüfer feststellen, dass etwa 3 bis 4 Fahrten mit dem Dienstwagen nicht in das Fahrtenbuch eingetragen waren. Hierbei handelte es sich um Fahrten im näheren Umkreis des Betriebssitz der GmbH, die kilometermäßig kaum ins Gewicht fielen. Drei der vier Fahrten ermittelte der Betriebsprüfer anhand von Bußgeldbescheiden wegen Falschparken und eine Fahrt ermittelt er anhand einer Tankquittung.
Der Betriebsprüfer erkannte das Fahrtenbuch daraufhin nicht an und ermittelte den geldwerten Vorteil der Pr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Februar 2009 auf http://blogmbh.de.
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Blickpunkt Recht & Steuern | 1. März 2006 — Steuerpflichtige, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, den sie auch für private Fahrten nut…
Blickpunkt Recht & Steuern | 26. Juni 2006 — Für die Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird pauscahl nach der 1%-Regelung o…
Handakte WebLAWg | 7. Juli 2006 — Die Steuerpflicht des privaten Nutzungsanteils für die Fahrer von Dienstwagen nach der Ein-Prozent-Regelung ist nicht so leic…
RA-Blog | 2. Januar 2006 — Wie das Lawblog berichtet, haben sich für 2006 die Regeln für die steuerliche Geltendmachung von Dienstwagen von Selbständige…
JuracityBlog | 5. Juli 2008 — Der Bundesfinanzhof hatte in jüngster Zeit mehrfach Gelegenheit, sich mit der Besteuerung der Privatnutzung von Firmenfahrzeuge…
JuracityBlog | 13. Dezember 2006 — Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 - erneut zur steuerlichen Behandlung des geld…
LohnPraxis-Weblog | 5. Oktober 2010 — Wer ein betriebliches Fahrzeug auch für Privatfahrten einsetzt, muss für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Dabei wird d…
LohnPraxis-Weblog | 4. Oktober 2010 — Wer ein betriebliches Fahrzeug auch für Privatfahrten einsetzt, muss für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Dabei wird d…
Blickpunkt Recht & Steuern | 6. Dezember 2006 — Der Bundesfinanzhof hat ein weiteres Mal zur Anwendbarkeit der sog. 1 %-Regelung Stellung genommen. Die Regelung betrifft die B…