Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Führen mehrere Gesellschafter gemeinsam ein Unternehmen, entwickeln sich mitunter Differenzen über die Richtung, in die das Unternehmen gesteuert werden soll. Dabei stellt sich die Frage, ob der eine Gesellschafter dem anderen vorschreiben kann, wie dieser die Geschäfte führen soll.
Um die Situation plastischer zu gestalten, nehmen wir als Beispiel eine GmbH, bei der über die Anschaffung einer Maschine gestritten wird:
Im Fall A möchte Geschäftsführer Müller eine Maschine anschaffen und der Gesellschafter Huber widerspricht. Im Fall B will Gesellschafter Huber den Geschäftsführer Müller dazu bringen, die Maschine anzuschaffen, Müller will das aber nicht.Die Situationen wirken ähnlich, sind aber juristisch unterschiedlich zu behandeln:
1) Kauf der Maschine gegen den Willen des Mitgesellschafters (Fall A) a) Huber ist nur Gesellschafter, nicht aber GeschäftsführerWir unterstellen einmal, dass die Anschaffung der Maschine zum üblichen Geschäftsfeld von Gesellschafter-Geschäftsführer Müller gehört, z. B. weil ihm die technische Geschäftsführung untersteht. In diesem Fall dürfte er also – wenn Huber sich heraushält – die Maschine anschaffen, ohne die Gesellschafterversammlung zu fragen (zumindest wenn es keine Geschäftsordnung gibt, in der anderes steht).
Wäre Huber nur Gesellschafter und wollte er die Anschaffung der Maschine verhindern, müsste er Einfluss auf die Geschäftsführung von Müller nehmen können. Das steht aber einem einzelnen Gesellschafter nicht zu. Weisungsbefugt gegenüber einem Geschäftsführer ist nur die Gesellschafterversammlung. D.h. Gesellschafter Huber müsste erst eine Gesellschafterversammlung einberufen und in dieser den Beschluss fassen, dass der Maschinenkauf zu unterbleiben hat. Immer wieder übersehen: Die Gesellschafterversammlung muss auch dann einberufen werden, wenn klar ist, dass Gesellschafter Huber in der Versammlung die Mehrheit hat, weil er Mehrheitsgesellschafter ist.
Ergebnis: Wenn beide Gesellschafter zu je 50% an der Gesellschaft beteiligt sind oder Huber nur Minderheitsgesellschafter ist, kann er zumindest im ersten Schritt den Maschinenkauf nicht verhindern (wenn der Maschinenkauf dem Unternehmen schadet, macht sich Müller allerdings schadensersatzpflichtig. Ggf. könnte Huber versuchen, gerichtliche Hilfe gegen einen für das Unternehmen nachteiligen Kauf in Anspruch zu nehmen).
b) Huber ist auch Geschäftsführer, nicht nur GesellschafterIst Huber dagegen nicht nur Gesellschafter, sondern wie Müller Geschäftsführer, kann er der Geschäftsführungsmaßnahme von Müller einfach widersprechen. Dann darf Müller die Maschine nicht anschaffen.
Müller hätte seinerseits dann nur die Möglichkeit, die Gesellschafterversammlung zu fragen und notfalls vor Gericht auf Zustimmung von Huber zu klagen, falls der unterbleibende Maschinenkauf die Gesellschaft schädigt.
2) Geschäftsführerblockade (Fall B… » Vollständiger ArtikelErschienen 13. Januar 2012 auf http://huebnerrecht.wordpress.com.
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Rechtslupe | 30. Juni 2010 — § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusa…
Rechtsanwalt News | 30. Juni 2010 — Ich hatte mich schon auf ein schnelles Versäumnisurteil vor dem Landgericht eingestellt, da die Gegenseite nichts erwidert ha…
strafprozess | 31. Mai 2006 — Folgende Vorstösse, die hier auch schon zu Beiträgen geführt haben, sind vom Bundesrat behandelt worden: 05.3805 n Mo. Banga. Ge…
strafprozess | 6. Juni 2006 — Hier eine aktuelle Auswahl der vom Bundesrat beantworteten parlamentarischen Vorstössen: 04.3423 nMo. Bühlmann. Brauchbare Kri…
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …
blogmbh.de | 19. August 2011 — Das Recht der Gesellschafter einer GmbH auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ist eines der zentralen Rechte der Ges…
Reuters | 30. September 2008 — München (Reuters) - CSU-Chef Erwin Huber ist nach dem Wahldebakel seiner Partei zurückgetreten. Huber sagte am Dienstag in Mü…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 2. Oktober 2007 — Die Einberufung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung einer poln. GmbH kann manchmal im Rahmen der üblichen Gesellscha…
Insolvenz-News und Insolvenzberatung | 10. Dezember 2009 — In gesellschaftsrechtlichen Beratungsmandaten sind immer wieder Fragen zu den Themen Stammkapital-Zahlung, Haftung der Gesell…