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Streit um LZR Racer geht vor Gericht

am 16.05.2008 von SPORTRECHT

Der Streit um den Schwimmanzug LZR Racer des australischen Herstellers Speedo reißt nicht ab. Zeitungsberichten zufolge soll der Streit nun in den Vereinigten Staaten vor Gericht ausgestragen werden.
Nachdem bereits gestern The Los Angeles Times über eine Klage berichtete, schreibt die New York Times in ihrer heutigen Ausgabe, daß der US-Hersteller TYR Sport Inc. diese Woche Klage gegen Warnaco Swimmwear - die Speedo-Muttergesellschaft - wegen Wettbewerbsverzerrung eingereicht hat.
In den Akten, die sich nun bei Gericht (United States District Court for the Central District of California) befinden, beschreibt TYR ein Klima, in dem Top-Athleten zu dem Glauben gebracht worden sind, daß sie auf der Weltbühne nur überragen können, wenn sie den neuen Schwimmanzug von Speedo tragen. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit der NASA entwickelt …

LZR Racer “Wunderschwimmanzug” in Italien und Kanada verboten

SPORTRECHT / Am 12. Februar 2008 wurde er offiziell in Sydney, New York, London und Tokio zeitgleich vorgestellt. Seitdem sind im 17 von 18 Weltrekorde in ihm aufgestellt worden. In einem solchen kurzen Zeitraum wurden seit Jahrzehnten nicht mehr soviele neue Rek…

Thomas Rupprath: “Ich empfinde es Nachteil, wenn ich nicht den Anzug tragen darf (…)”

SPORTRECHT / Der Streit um den LZR Racer Schwimmanzug des australischen Herstellers Speedo geht in die nächste Runde. Mittlerweile wurden 18 von 19 Weltrekorden in ihm aufgestellt. Thomas Rupprath, der heute in Manchester als Weltrekordhalter über 50m Rücken a…

FINA genehmigt den LZR Racer

SPORTRECHT / Gestern traf sich wie geplant die Fédération Internationale de Natation (FINA) am Rande der Kurzbahn-WM in Manchester mit den Vertretern der Hersteller von Schwimmausrüstungen. Der Welt-Schwimmverband bestätigte, daß alle Wettkampfanzüge genehm…

LZR Racer bei den Deutschen Meisterschaften und Olympia-Qualifikation zugelassen

SPORTRECHT / Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) schränkt die Wahl der von der FINA genehmigten Wettkampfanzügen nicht ein. Damit ist -auch für die deutschen Schwimmer- das Tragen des LZR Racers von dem australischen Hersteller Speedo bei den Deutschen Mei…

DSV setzt Diskussion um LZR Racer ein Ende

SPORTRECHT / Jürgen Fornoff, Generalsekräter des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) beendet die Diskussion um den umstrittenen LZR Racer des australischen Herstellers Speedo. Am Rande der heute beginnenden Deutschen Meisterschaften in Berlin erklärte Fornhoff:…

FINA: LZR Racer kein Wettbewerbsvorteil

SPORTRECHT / Der Schwimm-Weltverband Fédération Internationale de Natation (FINA) erklärte in einer Pressemitteilung vom 06. April 2008, daß es hinsichtlich des umstrittenen Schwimmanzuges “LZR Racer” des Herstellers Speedo als auch des “TYR…

Erste Klage im Streit um Evolution

Handakte WebLAWg / Im Streit um christliche Alternativlehren zu Darwins Evolutionstheorie an US-Schulen sind Eltern in Kalifornien vor Gericht gezogen. Es sei die erste Klage in dem Westküstenstaat, die sich gegen die Lehre von “Intelligentem Design” an ei…

Streit um den “Child Online Protection Act”

Handakte WebLAWg / US-Generalstaatsanwalt Alberto Gonzales hat am 18. Januar beim US District Court for the Northern District of California eine Klage gegen Google eingereicht. Das Unternehmen soll veranlasst werden, einem Bescheid der US-Justizministeriums vom August…

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Natalia Martin Rivero

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