Streit um iPhone

Die Deutsche Telekom-Tochter T-Mobile muss das Apple-Handy iPhone auch ohne einen Zwei-Jahres-Mobilfunkvertrag oder eine technische Sperre anbieten.

Das Landgericht Hamburg gab einer einstweiligen Verfügung statt, die der T-Mobile-Konkurrent Vodafone beim Landgericht Hamburg beantragt hatte. (…)

Quelle: JUVE vom 22.11.2007

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Themen: Rechtsprechung , Iphone , Deutsche Telekom , Sperre , Juve , Landgericht Hamburg , Apple , Vodafone , Konkurrent

Erschienen 22. November 2007 auf http://log.handakte.de/.

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