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Streit um Flugverspätungen geht an EuGH

am 17.07.2007 von http://log.handakte.de/

Bundesgericht
Streit um Flugverspätungen geht an EugH
Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt einen Rechtstreit um Entschädigungen für extrem verspätete Flüge an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter.
Die Richter in Luxemburg sollen klären, wann die Fluggesellschaften wegen der Verzögerungen deutlich höhere Ausgleichszahlungen an die Passagiere leisten müssen als bisher. Nach EU-Recht bekommt jeder Passagier pauschal bis zu 600 Euro als Ausgleich für annullierte Flüge bezahlt. Dies kann auch bei extrem verspäteten Flügen der Fall sein. Wann eine Verzögerung als ausgefallener Flug gilt, müsse der EuGH jetzt klären, entschieden die Bundesrichter. ZUM THEMA
Flugverspätung:
Der Kunde ist der Dumme
Passagierrechte:
Viele Klagen, wenig Einigkeit
Flugverspätung:
Entschädigung erst ab vier Stunden
Überbuchung:
Stehen gelassen am AirportIm konkreten Fall klagt eine Familie, die bei der Fluggesellschaft Condor 2003 einen Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Toronto gebucht hatte. Auf der Rückreise hatte die Maschine 25 Stunden Verspätung. Die Kläger verlangen nun von dem Unternehmen pro Person 600 Euro für die Wartezeit. Condor verweigerte die Zahlung mit der Begründung, es habe sich um eine reine Verspätung gehandelt, für die keine derartigen Ausgleichszahlungen zu leisten seien. In zwei Instanzen wurden die Klagen der Familie bereits abgewiesen.
Der EuGH müsse nun festlegen, wann ein verzögerter Flug als annulliert angesehen werden muss, begründete der Bundesgerichtshof am Dienstag seine Entscheidung. Im Europarecht sei die Frage bislang nicht eindeutig geklärt. In der Verhandlung sagte der Senatsvorsitzende, die Definition, wann eine Verspätung wie ein Annullierung zu bewerten …

Günter Heins am 23.12.2007 um 16:50 Uhr:

Hochzeitsreise meines Sohnes 22.5.07
Bremen-Amsterdam Amsterdam-Tobago verspä-
tete sich um 28,5 h.Flugreiseveranst.
Meiers Weltreisen.Fluggesellschaft Martin
Air.Eswird nur eine Entschädigung von
200€ angeboten,trotz Proteste.

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