Streit um „Opel-Blitz“ auf Spielzeugautos

Die Adam Opel AG, Rüsselsheim, muss nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs die lizenzfreie Anbringung ihres „Opel-Blitz“-Logos auf fremden Spielzeugautos hinnehmen.

Er ist der Auffassung, dass die Verwendung des Symbols auf dem Spielzeug anderer Unternehmen nichts mit der Funktion der Marke zu tun hat. In seinem kürzlich vorgelegten Rechtsgutachten empfiehlt EuGeI-Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer dem Gericht, die Klage von Opel auf Verletzung ihres Markenrechts zurückzuweisen.

Der Europäische Gerichtshof I ist an die Empfehlung seines Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihr aber in den weitaus überwiegenden Fällen. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Es dürfte auch für andere Kfz-Hersteller und die Verwendung von deren Markensymbolen auf Spielzeugautos von Bedeutung sein.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Verwendung des „Blitz-Logos“ durch das Unternehmen Autec. Unter der Marke „cartronic“ vertreibt es ein funkferngesteuertes Modell des Opel Astra V8 Coupe. Auf dessen Kühlergrill ist wie beim Orginalfahrzeug das Opel-Logo angebracht. Der Automobilhersteller ist Inhaber des Logos, das in Deutschland unter anderem als Spielzeug eingetragen ist, und sieht deswegen in der Verwendung durch Autec eine Markenverletzung.

Ruiz-Jarabo C…

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Themen: Rechtsprechung , Opel Blitz

Erschienen 19. März 2006 auf http://log.handakte.de/.

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