Streit über die Erziehung: Ausübung des Sorgerechts
am 04.06.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Bei einer Trennung oder Scheidung verbleibt es, sofern kein Sonderfall vorliegt, bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Das kann, gerade aufgrund der evt. zwischen den Eltern bestehenden Spannungen aufgrund der Trennung, aber in Einzelfragen zu erheblichen Problemen führen.
a) Grundsätzlich
Die Lösung des Gesetzgebers ist recht einfach gehalten:
§ 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
Der Gesetzgeber stelt damit eine Regelung auf, die erhebliche Anstrengungen der beiden Eltern erfordert.
b) Erziehung im gegenseitigen Einvernehmen
Das gegenseitige Einvernehmen verlangt ein elterliches Zusammenarbeiten, das wiederrum gemeinsame Beratung und gemeinsame Entscheidung vorraussetzt. Dabei kann die elterliche Sorge auch im Wege der Aufgabenteilung ausgeübt werden, die Eltern müssen sie nicht gemeinsam ausführen, sondern nur einvernehmlich. Im Rahmen dieser von ihm wahrgenommen Aufgabe hat dann jeder die Macht, allein zu handeln. Um so wichtiger die jeweilige Entscheidung aber ist, umso eher ist derjenige, der sie treffen will, gehalten, eine einvernehnliche Vorgehensweise abzustimmen.
Liegt eine Aufgabenteilung vor, kann diese jederzeit wiederrufen werden. Es gibt sogar eine Pflicht zum Widerruf, wenn der andere die von ihm übernommenen Aufgaben pflichtwidrig ausübt.
c) Meinungsverschiedenheiten über die Erziehung des Kindes
Bei Meinungsverschiedenheiten soll eine Einigung erzielt werden. Maßstab ist das Kindeswohl. Ist eine Einigung nicht möglich kann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 1628 BGB vorliegen:
§ 1628 BGB Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren …
Übertragen der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
Rechtsanwalt News / Grundfall der elterlichen Sorge ist die gemeinsame Sorge für das Kind. Diese gemeinsame Sorge kann unter den Bedingungen des § 1671 BGB auf einen der Eltern übertragen werden. § 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge (1) Leb…
Übertragung der elterlichen Sorgen auf einen Elternteil
Recht und Gesetz / Sind die Eltern über Umgangs- und Sorgerechtsfragen so zerstritten, dass keine Einigung erzielt werden kann, kann das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Diese Entscheidung hat spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Da weist die K…
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Lichtenrader Notizen / NRW-Justizportal:Bundesgerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2005 - XII ZB 40/02 - hat der BGH die Regelung des § 1685 Absatz 2 Satz 1 BGB konkretisiert. § 1685 BGB lautet: Umgang des Ki…
