Mannheim will gleichnamigen Twitter-Account haben - und mahnt ab
kLAWtext | 22. Januar 2010 — Streisand, hör ich nur durch den Bloggerwald rauschen. Die Stadt Mannheim möchte den Twitter-Account "@mannheim" von dessen Nutzer…
Der Streit um den Twitter-Account "Mannheim", über den ich vor einigen Tagen berichtet habe, ist beigelegt. Die Stadt Mannheim und der Inhaber des Twitter-Profils haben sich offenbar darauf verständigt, dass der Nutzer den Namen weiter verwenden kann, allerdings klarstellende Hinweise anbringen muss, dass es sich nicht um ein Angebot der …
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Januar 2010 auf http://www.internet-law.de/.
kLAWtext | 22. Januar 2010 — Streisand, hör ich nur durch den Bloggerwald rauschen. Die Stadt Mannheim möchte den Twitter-Account "@mannheim" von dessen Nutzer…
Internet-Law | 22. Januar 2010 — Dass es zu solchen Streitigkeiten kommen würde, war absehbar. Eine Privatperson hatte sich in der Anfangszeit von Twitter (2007) d…
Presserecht aktuell | 22. Januar 2010 — Thema “Twitter und Recht” hat bislang nur wenige Juristen interessiert. Jetzt scheint es aber, als ob das Thema eine praktische…
Web 2.0 & Recht | 22. Januar 2010 — Auch wenn ich seit einiger Zeit Vorträge über rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Twitter halte, hätte ich nicht gedacht, dass …
Rechtler | 24. Januar 2010 — Dass bei der Benutzung von Domains darauf zu achten ist, dass keine Markenrechte anderer verletzt werden, sollte bekannt und …
Anwalt Niemeyer | 23. Januar 2010 — Vor einiger Zeit habe ich zusammengefasst, welche rechtlichen Vorgaben bei der Nutzung von Twitter zu beachten sind. Unter an…
MarkenBlog | 31. Januar 2010 — Voraussichtlich kein Markenschutz für Legosteine Vom Brandzeichen zur Marke HABM: Gebührenzahlung und Priorität Titel…
Web 2.0 & Recht | 27. April 2010 — Letzte Woche hat sich auch in der Rechtswirklichkeit gezeigt, dass die 140 Zeichen kurzen Äußerungen (sogenannte „Tweets“) auf dem…
LEGALIT.de | 11. Mai 2009 — Seit gut 14 Tagen ist Tweexchange.com online, die Börse, auf der Twitter-Namen getauscht werden können - auch gegen Geld. Wer…
mindermeinung.de | 29. September 2005 — Drei Krümel Weißbrot bewegen die Welt - Der VGH Mannheim bestätigt das Taubenfütterungsverbot in der schönen Stadt Mannheim. Das i…
Im Rechtsstreit um die Nutzung des Twitter-Accounts mit dem Benutzernamen Mannheim (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/100122018/) lenkt die Stadt Mannheim nun ein. Laut dem mit einer Klage gedrohten Twitter-User Mark Zondler, der Geschäftsführer der Software-Firma Mikogo http://www.mikogo.de ist, konnte man sich auf partnerschaftlicher Basis doch außergerichtlich einigen. Zuvor hatte die Rechtsabteilung der Stadt Zondler die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung nahegelegt, sich auf den Namensschutz für Gemeinden berufen und den Gebrauch des Accounts als identitätsverwirrend angeprangert. Schwierige Rechtslage bleibt Die plötzliche Friedensschließung nach einer Woche bedeutet für ähnlich gelagerte Fälle aber auch, dass Zondler der ursprünglich gegenüber pressetext geäußerten Absicht der Schaffung von Rechtssicherheit nicht nachkommt. Stattdessen sieht der außergerichtliche Vergleich mit der Stadt Mannheim so aus, dass man die jeweiligen Interessen zu berücksichtigen versucht und momentan eine außergerichtliche Einigung statt eines Gerichtsprozesses vorzieht. Denn die Rechtslage sei schwierig und werde unterschiedlich interpretiert. In dem pressetext vorliegenden Vergleich heißt es, dass Zondler den Account unter Bedingungen behalten darf. Stadt Mannheim knüpft Bedingungen an Vergleich Um den bereits 2007 registrierten Twitter-Benutzernamen http://www.twitter.com/mannheim weiterführen zu dürfen, verpflichtet sich Zondler dazu, unverzüglich seinen Namen, sein Bild und einen Hinweis in den Biografie-Angaben zu führen, dass er nicht die Stadt repräsentiert. Damit soll eine Zuordnungsverwechslung mit der Stadt Mannheim vermieden werden. Zudem darf der Mikogo-Co-Gründer den Benutzernamen vor Ablauf von 24 Monaten seit Abschluss der Vereinbarung nicht an Dritte übertragen. Im Gegenzug zieht die Rechtsabteilung der Stadt sowohl Abmahnung als auch Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung zurück. Bereits vor der Einigung mit der Stadt hatte sich Zondler sowie dessen Anwalt zuversichtlich gezeigt, einen einvernehmlichen Ausgang in der Causa herbeizuführen. Es dürfte schwer für die Stadt vor Gericht werden, mir eine böswillige Absicht der Namensgebung zu unterstellen. Schließlich habe ich nie vorgehabt, die Stadt damit direkt oder indirekt zu repräsentieren, so Zondler gegenüber pressetext. Das Einlenken der Stadt bedeutet nun, dass man sich vor dem Ablauf eines Jahres seit dem Abschluss des Vergleichs dazu verpflichtet, kein Verfahren einzuleiten und keine Rechtsansprüche gegenüber dem Twitter-Betreiber geltend zu machen. - pressetext.europa, die Nachrichtenagentur für Journalisten und Meinungsbildner, liefert täglich aktuelle Presseinformationen und Fotos aus den Bereichen Hightech, Medien, Business, Leben, Innovation und Forschung. Kostenlose Recherche möglich.