Streit über Spickmich wird vor Verfassungsgericht ausgefochten

Berlin (Reuters) - Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de soll höchstrichterlich geklärt werden.

Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, kündigte im Magazin "Focus" an, nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Klage stütze sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, zitierte das Magazin am Sonntag den Anwalt. Die Daten der Lehrerin würden in dem Internetportal ohne Einwilligung verwendet.

Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen ist mit ihrer Klage bislang in allen Instanzen gescheitert. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof am 23. Juni die Revision der Pädagogin gegen die früheren Urteile zurückgewiesen. Die Bewertungen in dem Portal seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genieße, hieß es zur Begründung.

Das Gericht hatte darauf verwiesen, dass es nach Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu diesem Urteil gekommen sei, das aber eine Einzelfallentscheidung und nicht grundsätzlich auf andere Internet-Bewertungsportale übertragbar sei.

Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer mit Schulnoten von 1 bis 6 bewerten. Die Lehrerin war von Schülern in dem Onlineportal mit der Gesamtnote 4,3 im Schulfach Deutsch bewertet worden.



Quelle: Reuters (26. Juli 2009)

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Themen: Berlin , Germany , Bundesgerichtshof , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Streit , Education , Lehrer , Internet Software And Services (industry) , Media (industry)

Erschienen 26. Juli 2009 bei http://www.reuters.com.

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