Streit um Pumas “Formstrip”

Der “WirtschaftsWoche” zufolge zieht der deutsche Sportartikelkonzern Puma gegen den amerikanischen Konkurrenten K-Swiss vor Gericht. Der Grund für die Klage sei der gebogene Lederstreifen, den die Puma AG oberhalb der Sohle auf seine Turnschuhe näht. Der “Formstrip”, der zunächst zur Stabilisierung und Seitenführung des Fußes diente, ist heute das Markenzeichen von Puma. Vorstandsvorsitzender der AG, Jochen Zeitz, vergleicht den Lederstreifen mit Nikes “Swoosh” oder den drei Streifen von Adidas.

Der Turnschuh-Hersteller K-Swiss führte im vergangenen Jahr das Modell “Dolton” mit einem Versteifungsstreifen für die Schnürsenkelhalterung ein. Puma sei davon überzeugt, der Lederstreifen von K-Swiss täusche und verwirre die Kunden, da er an den eigenen “Formstrip” erinnert. Wegen einer möglichen Verletzung seiner Markenrechte kündigte Puma nun einen Prozess an. K-Swiss legte Medienberichten selbst vor wenigen Tagen in Kalifornien Klage ein, um…

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Themen: Klage , Schadensersatz , Massachusetts , Adidas , Streifen , Konkurrenten , Wiwo , Sportartikel , Puma AG , K-swiss
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 26. Mai 2009 auf http://www.123sportrecht.de.

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