Streit um die neuen .de-Domains

Die DENIC vergab letzten Freitag zahlreiche neue ein- und zweistellige Domains. Leider hatte ich keinen Erfolg mit meinen zehn Registrierungsversuchen. Alle meine Wunschdomains wurden mir vor der Nase weggeschnappt. Tja, das Leben ist kein Wunschkonzert.

Dass bei der Registrierung alles mit Rechten zuging, halte ich mittlerweile für ausgeschlossen.

Einmal gab es offensichtlich Ungereimtheiten bereits bei der Vergabe der Domains durch die DENIC. Am Beispiel der Domain tv.de wird in Abgemahnt erläutert, warum die Reservierungen zahlreicher Domains durch das Firmengeflecht TEC-MEDIA-SERVICE / Bionic Reservation Service Ltd. / Domainvermarkter Ltd. & Co. KG ungerecht erscheint.

In dieser Liste der neuen Domaininhaber taucht zum Beispiel der Name Thomas Müller auffällig oft auf.

Ein weiteres Problem haben die Marken- und anderen Kennzeicheninhaber, die bei der Registrierung ebenfalls das Nachsehen haben und zusehen müssen, wie sie die neuen Domains erhalten. Die Rechtsverfolgung wird nicht immer leicht werden, wenn sich die Domaininhaber z.B. in Gefilde verkriechen, wo sie mit rechtsstaatlichen Mitteln nur schwer erreicht werden können.

Ob der Admin-C für Kennzeichenrechtsverletzungen haftet ist noch umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt. Angesichts der vielen neuen Streitigkeiten kann es eigentlich nicht mehr lange dauern, bis der Bundesgerichtshof das letzte Wort zur Haftung des Admin-C für Markenrechtsverletzungen sprechen wird.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie sich in ihren Rechten durch die Domainvergabe verletzt fühlen.

Schlagworte: AG, Berlin, Domain, Domainrecht, Gericht, Gewerblicher Rechtsschutz, Haf… » Vollständiger Artikel
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Themen: Berlin , Marken , Haftung , Gewerblicher Rechtsschutz , Marke , Kennzeichen , Domain , Markenrechtsverletzung , TV
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 26. Oktober 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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