Fußgängerin stand 68-jährigem Rentner im Weg
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Seine Unbeherrschtheit bei einem Streit im Straßenverkehr hat einen 63-jährigen pensionierten Polizisten aus Würzburg 5.500 Euro gekostet. Weil er einer 37-jährigen Autofahrerin mit einem Faustschlag die Nase gebrochen hat, wurde der Rentner am Montag vom Amtsgericht Würzburg zu 100 Tagessätzen von 55 Euro Geldstrafe verurteilt.
Dass das Urteil rechtskräftig wird, ist unwahrscheinlich: Zur Verhandlung kam es nur, weil der 63-Jährige gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung Einspruch eingelegt hatte. „Ich weiß nicht, warum ich hier bin. Ich habe sie nicht geschlagen“, sagte der 63-Jährige. Weil es in dem Verfahren nach seinen Worten "um meine Existenz geht", ist eine berufung gegen da Urteil mehr als wahrscheinlich.
Zu dem Streit mit Folgen kam es, als er am 12. Oktober 2006 in Würzburg mit dem Auto unterwegs war. An einer Engstelle kam ihm eine 37-Jährige in ihrem Mercedes SLK entgegen. Die Frau musste auf den Gehsteig ausweichen, weil die geparkten Autos auf der Seite des Angeklagten abgestellt waren. Ihrem Unmut darüber machte sie mit einigen Handbewegungen Luft.
Deswegen soll es schon im Vorbeifahren zu unflätigen Beleidigungen von Seiten des pensionierten Polizisten gekommen sein. Im anschließenden Gespräch von Auto zu Auto gab ihm die 37-Jährige dann zu verstehen, dass sie ihn wegen Beleidigung anzeigen werde. Fortgesetzt wurde die Auseinandersetzung einige Minuten später an einem Gartengrundstück des 63-Jährigen.
Der Rentner, früher 35 Jahre lang Ausbilder bei der Bereitschaftspolizei, stand neben dem Auto, die 37-Jährige saß auf dem Fahrersitz. Durch das geöffnete Fenster habe ihr der Angeklagte plötzlich einen Faustschlag auf die Nase versetzt: „Er hat mich total überfallen“, so die Geschädigte. Als sie aussteigen wollte, hielt der 63-Jährige die Autotür von außen zu, es entstanden zwei Dellen. Nachdem die 37-Jährige ausgestiegen war, musste ein zufällig anwesender Bauarbeiter dazwischen gehen, um eine Fortsetzung des Streits zu verhindern.
Vor Gericht wurde der pensionierte Polizeibeamte nicht nur von einem Anwal…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Februar 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.
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