Streik bei Bahn und Flugpiloten – Verspätung und Ausgleichsansprüche

Streik bei Bahn und Flugpiloten – Verspätung und Ausgleichsansprüche

Rechte der Bahnkunden http://www.nvzmv.de/Presse/2007/742007.htm

Streiks sind nur höhere Gewalt, wenn beispielsweise das Flughafen- oder Zollpersonal streikt, also Bereiche bestreikt werden, die nicht zum Leistungsbereich eines Leistungsträgers zählen. Sind nur die Fluglinie oder das Hotel betroffen, liegt es in der Sphäre des Veranstalters und er muss haften. Wenn beim Bahnstreik also Reisen nicht angetreten werden können, da keine Energie anliegt (Streik der Stromversorger) = höhere Gewalt! Da der Leistungsträger selbst streikt = keine höhere Gewalt! Höhere Gewalt im Sinne des europäischen Gemeinschaftsrechts setzt voraus, dass der Nichteintritt einer Tatsache auf Umständen beruht, die vom Willen desjenigen, der sich hierauf beruft, unabhängig sowie ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

Entgegen der Rechtsauffassung der Deutschen Bahn ist nach ganz überwiegender Meinung der deutschen Reiserechtler Streik der eigenen Mitarbeiter kein Ausschlussgrund für eine Entschädigung oder eine Fahrpreiserstattung. mehr unter: http://www.reiserecht-fuehrich.de/index.htm

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Themen: Bahn , Streik , Streik Höhere Gewalt

Erschienen 6. August 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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