Streifzüge durch die Bücherei

Ich warte noch immer. Und dabei beginnt demnächst erst die Frist zur Einschreibung an der Fernuni... das kommende Semester beginnt sogar erst im Oktober.

Aber ich versuche die Zeit sinnvoll zu nutzen und mich zumindest anhand von Büchern ins rechtwissenschaftliche Studium reinzulesen. Ich taste mich allerdings langsam vorwärts, in kleinen Schritten, daher lese ich derzeit das Buch Angewandte juristische Methodenlehre für Anfänger.

Es ist überraschend verständlich geschrieben, zumindest für mich, die zwar z.B. beruflich schon mehrfach über das Wort Subsumtion gestolpert ist (in meinem "ersten" Leben bin ich Fremdsprachensekretärin in einer Kanzlei - dies sei aber nur am Rande erwähnt und soll nicht in Erfahrungsberichten in diesem Blog ausarten), aber damit im Grunde nicht sehr viel anfangen konnte.

Der Autor führt schrittweise zunächst in die Subsumtion ein (Hauptaugenmerk liegt dabei in der Darstellung im Gutachtenstil, wobei auch die Unterschiede zum Urteilsstil deutlich gemacht werden) und gibt Beispielfälle aus dem Strafrecht an, mit denen der Leser selbst üben kann. Zu Beginn sind die Fälle sehr kurz ("A beschimpft B als "Penner". Hat er eine Beleidigung begangen?"), im Laufe des Buches werden sie jedoch komplexer und der Autor erklärt anhand dieser Fälle, welche Vorarbeiten (Aufbereitung des Sachverhalts, das Auffinden der relevanten Rechtsnormen) für die eigentliche Subsumtion nötig sind, später die Systeme von Rechtssätzen (Hilfsnormen, Verweisungen, speziellere und allgemeinere Normen) und führt im letzten Kapitel schließlich zur Erörterung juristischer Streitfragen.

Ich finde das Buch bisher wirklich sehr gut - gemessen daran, dass ich noch VOR meinem Studium stehe und damit von der Methodenlehre und dem Gutachtenstil im Grunde noch keine Ahnung habe - man fängt wirklich klein an und baut immer weiter auf dem auf, was man zuvor gelernt (und verstanden) hat. Eine wirklich verständliche Einführung.

Nachteilig ist allerdings, dass größtenteils einfach nur auf bestimmte Paragraphen aus dem StGB verwiesen wird. Wenn man mit diesem Buch üben will, sollte man also die Gesetzestexte irgendwo parat haben. Das Buch eignet sich daher leider weniger als Übungsbuch für unterwegs, wenn man nicht gerade auch einen Schönfelder oder ein Blackberry mit Zugriff auf dejure.org dabei hat.

Ich werde sicherlich die umliegenden Bibliotheken in den kommenden Wochen weiterhin unsicher machen und mich noch intensiver vorab einlesen

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Vielen Dank übrigens an JuraBlogs fürs Aufnehmen und an Alexander Hartmann von Jurabilis! für die (überraschend!) prompte Erwähnnung! Ich werde weiter berichten

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Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 29. Mai 2008 auf http://llb-wagnis.blog.de.

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