Google Street View: Verpixelter Start in die deutsche Datenschutzhölle
beck-blog | 12. August 2010 — Armes Google: "Street View" ist in Deutschland (und nicht nur hier) mittlerweile zum Reizwort geworden. Dabei soll Street View …
Noch in diesem Jahr startet Google sein Projekt „Street View“ auch hier in Deutschland. Dabei sollen mit den Kamerafahrzeugen 20 deutsche Städte abfahren und Straßen, Häuser, Sehenswürdigkeiten aufzeichnen.
Ein Projekt, welches sich in den USA schon durchgesetzt hat und auch angenommen wurde. Aber der Gegenwind von den deutschen Politikern und Datenschützern ist groß. Zur Zeit entbrennt eine große Diskussion über eine mögliche Gesetztesgrundlage, die auch einen Schutz für die betroffenen Bürger bieten. Aber vor was soll man die deutschen Bürger schützen?
Verstößt das Fotografieren der Fassaden von Privathäusern gegen das Gesetz? Die Antwort lautet: Nein! Das einzige Problem, welches auftreten könnte und wahrscheinlich auch wird, besteht darin, dass die Kamerafahrzeuge zwangsläufig auch Personen aufnehmen. Und solche Aufnahmen sind bekanntlich ohne Genehmigung verboten. Aber dieses Problem hat Google bisher gut gelöst, indem jede Person unkenntlich gemacht wird. Also wo lieht nun das Problem?
Ist es die Angst davor, dass die virtuelle Welt der Realität immer näher kommt?
Unser Innenminister Thomas de Maizière, der sich bislang aus dieser Debatte raushielt, hat sich jetzt kritisch zum Thema geäußert. Man müsse darauf achten, „wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, der Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann“, sagte der CDU-Politiker der „WAZ“.
Es scheint die Angst vor dem Unbekannten zu sein. So hieß es zum Beispiel aus Kreisen der Regierung: „Das ist eben rechtliches Neuland“.
Hilfe bietet das Bundesministerium für Verbraucherschutz und bietet besorgten Hauseigentümern und Mietern Musterwiderspruchsschreiben zum Download. Jeder betroffene Bürger hat noch bis zum 21. September Zeit bei Google Widerspruch einzulegen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner fordert aber eine Verlängerung der Frist um vier Wochen. Grund sind die Ferienzeiten. Den Betroffenen soll demnach mehr Zeit gegeben werden, wenn sie sich zur Zeit im Urlaub befinden.
Frau Aigner glänzte in diesen Diskussionen bisher aber nur mit kritischen Äußerungen gegen das Street-View-Projekt und mit ihrem Aufruf an die …
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. August 2010 auf http://lynch04.wordpress.com.
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