Der Content bleibt im Netz
IT- und Internet-Recht | 15. Juli 2010 — Immer stärker setzen sich Techniken des Streaming von Content im Web durch. Möglich sind - die gleichzeitige Übertragung von …
Aktuell wird im Netz diskutiert, welche Rechte Anbieter und Nutzer beachten müssen, die Kopien von digitalen Werken wie Filmen oder Songs streamen bzw.gestreamt bekommen wollen. Hierbei sind zwei Streaming-Verfahren zu unterscheiden: - Der Anbieter überträgt Inhalte gleichzeitig an alle angeschlossenen Nutzer (notwendig: Senderecht) oder auf Abruf an den einzelnen Nutzer (notwendig Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen), aber jeweils ohne dauerhaftes Abspeichern Live Streaming). Im Browser-Cache des Nutzerrechners werden in beiden Fällen übertragene Teilkopien des Werks temporär abgespeichert. und je nach gewählter Browser-Einstellung unterschiedlich schnell wieder gelöscht, um Platz für nachfolgende Dateiteile zu schaffen. Soweit dieses Zwischenspeichern nur der Übertragung beim Streaming dient (der Nutzer also etwa nicht eine vollständige Kopie dauerhaft erstellen kann), ist es ein integraler und wesentlicher Teil des technischen Streamingverfahrens und für die nutzerseitige rechtmäßige Nutzung des Streams zulässig (§ 44 a UrhG). Dieses Zwischenspeichern erfolgt begleitend und hat keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung (außerhalb der reinen Werknutzung durch das Streaming). - Der Anbieter streamt den Inhalt auf Nutzerabruf in der Weise, dass auf dem Nutzerrechner eine vollständige Kopie entsteht (Progressive Download). Darf der Nutzer von einem Werk einzelne Kopien zum privaten Gebrauch erstellen (§ 53 I Satz 1 UrhG), so auch mittels Progressive Download. In beiden Fällen müssen Content-Dateien nicht erst vollständig heruntergeladen werden, bevor ihre Wiedergabe möglich ist (was beim Podcasting der Fall ist). Vielmehr erfolgt die Wiedergabe während der Übertragung selbst. Wenn Nutzer selbst Dateien Werkkopien hochladen, müssen sie berechtigt sein,…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Juli 2011 auf http://itrecht.blogg.de/.
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netzrecht.org | 19. Juli 2009 — Immer wieder in die Diskussion geraten Video Portale wie kino.to, YouTube und Co. vor allem im Hinblick auf die dort angebote…
Dr. Behrmann & Härtel | 22. Februar 2010 — Dies ist Teil 2 des Artikels, dessen Teil 1 hier zu finden ist Im Anschluss an meine Betrachtung des Streaming hatte ich festgeste…
IT-Blawg | 13. Juni 2011 — kino.to wurde geschlossen Unter anderem angesichts der Schließung der Seite kino.to haben (ehemalige) Nutzer von Streaming-An…
Infodocc | 20. Februar 2012 — Vor dieser Nachricht haben Millionen Nutzer der illegalen Streaming-Plattform kino.to gezittert: Die Staatsanwaltschaft Dresden…
iright.de | 8. Dezember 2009 — Streaming auf kino.to & Co – Erlaubt oder Haftungsfalle? Die Berliner Kollegen von irights.info haben einen vielbeachteten …
WK LEGAL Online Blog | 23. Februar 2011 — Regelmäßig erreichen uns Anfragen hinsichtlich der Plattform Kino.to, über welche man mittels Streaming Videoinhalte ansehen ka…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. März 2010 — Auf der Website kino.to werden teilweise aktuelle Kinofilme kostenlos per Streaming zur Betrachtung angeboten. Das Streaming …