Strato: Web Visitenkarte S - Erfolgreiche Kündigung?

Im Lauf des Jahres 2004 hat Strato still und leise die Preise für das ältere Paket “Web Visitenkarte S” von knapp 12,- ¤ / Jahr auf knapp 24,- ¤ / Jahr verdoppelt. Davon dürften allerdings zahlreiche Kunden erst durch die Abbuchung des Jahresbeitrags von Ihrem Konto Kenntnis erlangt haben - denn die in den AGB vorgesehene elektronische Benachrichtigung über die Preiserhöhung dürfte wohl in den seltensten Fällen (wenn überhaupt) erfolgt sein. Glücklicherweise sieht Strato für diese Fälle ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Wie man dieses nutzen kann zeigt exemplarisch der nachfolgende Brief, der Anfang Oktober 2004 an Strato ging:

Kündigung Web-Visitenkarte S [DOMAIN], Auftragsnummer […] / Kundennummer […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich außerordentlich und fristlos rückwirkend zum 11.09.2004 den Vertrag über die Domain […] im Tarif „Web-Visitenkarte S“, Auftragsnummer […], Kundennummer […]. Ich bin sowohl Vertragspartner als auch Domaininhaber / Admin-C. Zugleich widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der Nutzungsentgelte von meinem Konto […].

Zur Begründung der Kündigung verweise ich auf Ziffer 2.4 Ihrer AGB, wonach Erhöhungen der Entgelte ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach sich ziehen. Durch die Abbuchung von meinem Konto am […] ist mir erstmalig bekannt geworden, dass sie das Entgelt für die Web-Visitenkarte S von ¤ 0,99/monatlich auf ¤ 1,99/monatlich mehr als verdoppelt haben. Entgegen Ziffer 2.4 bin ich über diese Erhöhung des Entgelts weder per E-Mail noch postalisch informiert wurden, die Kündigungsfrist von zwei Wochen läuft damit erst ab meiner Kenntnisnahme durch die Abbuchung vom […].

Die Rechnung vom […] ist diesbezüglich ohne Bedeutung, da mir die Rechnung erst am heutigen Tag mit der Kenntnisnahme auf Ihrer Internetseite zugegangen ist. Über das Vorhandensein einer neuen Rechnung auf Ihrer Internetseite bin ich weder per E-Mail noch in anderer Weise informiert worden. Im Übrigen ist die eine elektronische Rechnungsstellung nie wirksam vereinbart worden. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung bis spätestens zum […].

Zugleich fordere ich Sie auf, den am […] von meinem Konto eingezogenen Betrag in Höhe von ¤ 23,88 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum […] auf mein Konto zu erstatten. Anderenfalls werde ich die Abbuchung rückgängig machen lassen.

Resultat: Etwa drei Wochen nach Erhalt dieses Briefes hat Strato tatsächlich den geforderten Betrag erstattet. Weitere drei Wochen später wurden der zur Web Visitenkarte S gehörige E-Mail-Account abgeklemmt. Die Domain ist bis heute funktionsfähig und weiterhin bei der DENIC registriert. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung ist allerdings immer noch nicht eingegangen.

Updates ggf. an dieser Stelle.

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Erschienen 27. November 2004 auf http://www.vertretbar.de.

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