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Straßenverkehr: EU-Richtlinie regelt Beförderung von Kindern

am 16.05.2006 von http://www.strafblog.de

Die neue EU-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung legt neue Mindeststandards zur sicheren Beförderung von Kindern in Kraftfahrzeugen fest.

Zum einen ist vorgesehen, dass Kindersitze, die nicht mit der Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 gekennzeichnet sind, spätestens ab April 2008 nicht mehr benutzt werden dürfen.

Zu anderen soll sichergestellt werden, dass in Kraftfahrzeugen nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie auch Sitze mit Sicherheitsgurten vorhanden. Kinder unter drei Jahren dürften in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt überhaupt nicht mehr befördert werden. Ab drei Jahren dürfen sie nur auf der Rückbank Platz nehmen, solange sie kleiner als 1,50 Meter sind (Schon mal so große Dreijährige gesehen?).

Sollte aus Platzgründen auf der Rückbank die Verwendung einer dritten Kinderrückhalteeinrichtung nicht möglich sein, darf ein drittes Kind ab einem Alter von drei Jahren jedoch auch mit dem Erwachsenengurt ohne Kindersitz gesichert werden (Ob dies der Sicherheit zuträglich ist?).

Als Stichtag für die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinie ist der 08. April 2008 vorgesehen. Bleibt die Frage, welche sinnvolle Regelung sich der deutsche Gesetzgeber einfallen lässt, um die Vorgaben dieser EU-Richtlinie gebührend umzusetzen.

Autor: RA Oliver Maier

Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Claudia Groß am 01.04.2008 um 19:23 Uhr:

Steigt eigentlich noch irgendeiner bei diesen ganzen eu-richtlinien und verordnungen durch ? wie kann ich im übrigen herausfinden, ob mein kindersitz (römer kid) noch verwendung fnden darf oder nicht. selbst die hersteller geben hierzu derzeit auf ihrer homepage irgendeine information. schade eigentlich
Eidelmann Michael am 06.04.2008 um 21:05 Uhr:

Hier wird mal wieder geschickt in den Geldbeutel der Verbraucher gegriffen.
Natürlich sollen und müssen unsere Kinder sicher Befördert werden, aber sollen jetzt Abertausende Autofahrer Ihre Kindersitze von heute auf Morgen auswechseln? Welcher der EU-Bürokraten, der von unseren Steuergeldern Lebt, gibt Ihnen wohl das Geld dafür. Und mit welchem Recht wird im Gleichen Atemzug von Unseren Volksvertretern gleich noch ein Bußgeld mit Punkten obendrauf gelegt? Das ist doch wieder einmal mehr an die Euter der Autofahrer gelangt.
marion ladwig am 21.04.2008 um 13:45 Uhr:

was für ein kinder sitz ist eigendlich erlaubt wo finde ich die angaben auf sitzschalen
Britta Rau am 19.05.2008 um 21:30 Uhr:

Meine Jungs sind 8 und 10 und benötigen Sitzschalen. Wer gibt mir die Info, wo ich die passenden Schalen bekomme?? Die Versandhäuser stören sich nicht daran...

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