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Straßennutzungsgebühren und Privatnutzung

am 09.11.2005 von http://www.meisen.info

Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung erfasst wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. September 2005 - VI R 37/03

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