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Strafvollzug soll Ländersache werden – Bloß nicht!

am 23.05.2006 von http://www.strafblog.de

Die Diskussion um die geplante Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder ist in vollem Gange. Wie die taz berichtet, hat sich der schleswig-holsteinische Justizminister Döring (SPD) strikt gegen eine entsprechenden Regelung ausgesprochen. Gleiches gilt für die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ). Döring meint, die Notwendigkeit einer Übertragung des Strafvollzuges auf die Länder mit der Möglichkeit 16 unterschiedlicher Strafvollzugsgesetze habe noch niemand plausibel erklären können. Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Strafvollzugsrecht gehörten in eine Hand. Die AsJ befürchtet einen „populistischen Wettlauf um harte Vollzugsbedingungen“.

Die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) hat bereits angekündigt, die Haftbedingungen in ihrem Bundesland bei einer Änderung der Gesetzgebungskompetenz massiv zu verschärfen. So will sie unter anderem den offenen Vollzug und den Datenschutz für Gefangene einschränken. Mehrfachbelegungen in Zellen sowie Fesselungen von Häftlingen sollen erleichtert werden. Wir werden das Bild des Gefangenen anders akzentuieren und zwar weg vom Gedanken der Fürsorge hin zu stärkerer Selbstverantwortung des Gefangenen, sagte Heister-Neumann laut FOCUS. Ähnliche Überlegungen wurden bereits aus Hessen kolportiert.

Ich meine, es wäre fatal, vom in der Realität allerdings jetzt schon vielfach unterlaufenen Prinzip des einheitlichen Strafvollzugs abzuweichen. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, für vergleichbare Haftbedingungen zu sorgen. Es darf nicht vom Zufallsprinzip oder von regionalen Besonderheiten abhängen, welche Chancen ein Häftling im Strafvollzug hat. Vielleicht sollen potenzielle Straftäter ja angehalten werden, ihre strafbaren Aktionen zukünftig in Länder mit einem „soften“ Strafvollzug zu verlegen? Die Gefahr eines Wettlaufs um die härtesten Haftbedingungen sehe ich auch. Law-and-Order-Politik als Motivation für Stammtischwähler. Ich sehe auf uns Strafverteidiger zukommen, dass unsere Mandanten verstärkt Verlegungsanträge in andere Bundesländer stellen wollen, weil sie sich dort bessere Haftbedingungen erhoffen. Eine frustrierende, weil zumeist wenig erfolgsträchtige Materie. Ungleichbehandlung gibt es auch unter einem einheitlichen Recht schon genug. Das liegt in der Natur der Sache. Das Strafvollstreckungsrecht darf sich aber nicht zum Schlachtfeld profilierungssüchtiger Landespolitiker entwickeln.

Autor: RA Rainer Pohlen

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