Strafverteidiger-Russisch: nulla poena sine lege - нет наказания не указанного в законе

Nachdem den Rechtsstaatsprinzipien in den vergangenen Wochen in diesem Blog bereits breiter Raum gewährt wurde, soll heute an dieser Stelle die russische Entsprechung für ein weiteres Rechtsstaatsprinzip vorgestellt werden.

Der Verfassungsgrundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz) heißt auf Russisch нет наказания не указанного в законе.

Im Deutschen Strafrecht finden sich die Straftatbestände und ihre Rechtsfolgen im Strafgesetzbuch und in zahlreichen Nebengesetzen, wie z. B. der Abgabenordnung oder dem Tierschutzgesetz.

Russland stellt sich auf den - vertretbaren - Standpunkt, dass alle strafrechtlich relevanten Normen aus Gründen der Rechtsklarheit im Strafkodex niedergeschrieben sein müssen.

Straftatbestände außerhalb dieses Strafgesetzbuches sind ungültig. Daher bezieht sich das „в законе“ allein auf den Уголовный кодекс РФ.

Wir haben übrigens die Kategorie-Überschrift geändert, damit es keine Missverständnisse darüber gibt, wem die Vokabeltipps und Hinweise vor allem nützen mögen.

Konstantin Stern

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Themen: Stern , Russland , Russisch

Erschienen 1. Dezember 2009 auf http://www.strafrechtsblogger.de.

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