Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte
Rechtslupe | 26. April 2011 — Eine Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezüglich des Antrags auf Erteilung von Briefwahlunterlagen und eine …
In der Stadt Roding im Landkreis Cham fälschte ein früherer CSU-Stadtrat im Rahmen von Kommunalwahlen Briefwahlunterlagen von 60 Wahlberechtigten, zum Großteil Spätaussiedlern, die er nach eigenen Vorstellungen ausfüllte.
Neben Wahlfälschung wurden ihm Urkundenfälschung und die Verleitung zu Falschaussagen vorgeworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der BGH die Entscheidung des Landgerichts Regensburg teilweise auf, da Urkundenfälschung und Wahlfälschung – entgegen dem Landgericht – nicht tateinheitlich verbunden seien.
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
1 StR 407/10
vom
17. März 2011
BGHSt: nein
BGHR: ja
Nachschlagewerk: ja
Veröffentlichung: ja
___________________________
StGB §§ 107a, 267, 52, 53
Eine Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezüglich des Antrags
auf Erteilung von Briefwahlunterlagen und eine nachfolgende Wahlfälschung unter
Verwendung des aufgrund dieses Antrags ausgegebenen Stimmzettels sind nicht im
Sinne einer Bewertungseinheit tateinheitlich verbunden, sondern stehen im Verhält-
nis von Tatmehrheit zueinander. Der Umstand, dass der Täter die Urkundenfäl-
schung nur begeht, um in den Besitz der Briefwahlunterlagen zu kommen und den
Stimmzettel selbst ausfüllen zu können, ändert daran nichts.
BGH, Urteil vom 17. März 2011 – 1 StR 407/10 – LG Regensburg
in der Strafsache
gegen
wegen Wahlfälschung u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom
17. März 2011, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Nack
und der Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Wahl,
die Richterin am Bundesgerichtshof
Elf,
die Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Graf,
Prof. Dr. Sander,
Staatsanwältin
als Vertreterin der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt
als Verteidiger,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landge-richts Regensburg vom 3. März 2010 in folgenden Fällen aufgeho-
ben:
…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Mai 2011 auf http://www.strafverteidiger.pro.
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