Strafverschärfung gegen Computer-Hacker
am 29.05.2007 von JuracityBlog
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag eine Verschärfung des Strafrechts verabschiedet, wonach Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, künftig mit Gefängnis rechnen müssen, auch wenn sie keine Daten entwenden.
Allein die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten soll künftig unter Strafe stehen. Auch “Hacker”, welche die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht überwinden, geraten künftig ins Visier der Justiz.
Ebenfalls werden ferner Attacken aus dem Internet, bei welchen Server durch eine Masse von Abfragen bewusst blockiert werden und das Herstellen und Verbreiten …
können auch privat leute anklagen.wie läuft das mit der Beweisführung?haben gerade so einenb fall und weiss auch wer die person ist.wenn nicht anforde mehere mal melden da die mail von der Person gelöscht werden kann.würde mich auf eine schnelle antwort freuen.da ich nicht umsonst zum anwalt gehen wollte ich ne antwort erstmal von ihnen.
MFG
gökhan Altintas
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