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Straftatbestand für Graffiti gefordert

am 22.04.2005 von http://www.mindermeinung.de/

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich in einer Stellungnahme vom 20.04.2005 dafür ausgesprochen, Graffiti künftig als Straftat zu behandeln. Weiterhin sollen Präventionsmaßnahmen ausgeweitet werden. Eine Prüfung habe ergeben, dass Graffiti zumeist als Sachbeschädigung behandelt werden können, der Nachweis der dafür notwendigen Substanzverletzung sei jedoch zumeist schwierig und konstenintensiv. ...

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Hansii am 21.08.2007 um 16:30 Uhr:

ich find Graffitis sollten verboten werden des es ist schachbeschädigung !!

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Graffitis als Sachbeschädigung

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Graffitis als Sachbeschädigung V

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Graffiti: Gesetzentwurf zur Pönalisierung

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GRAFFITI REVERS - GRAFFITI REVERS RESPEKTIVE INVERS

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Graffitis als Sachbeschädigung III

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Forderungen nach höheren Strafen für illegale Graffiti auf dem Anti-Graffiti-Kongress in Berlin

Lichtenrader Notizen / Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtet vom 1. Anti-Graffiti-Kongress in Berlin. Ein Vertreter der Deutschen Bahn sprach von 50.000 Graffiti und gezielt zerkratzten Scheiben im vergangenen Jahr, die das Unternehmen 50 Millionen Euro gekostet hätten.…

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