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Strafstation: Strafrichter oder StA?

am 02.07.2008 von http://www.rechtseinblicke.de

Bevor wir im letzten Monat von der Zivilstation in die Strafstation versetzt wurden, war die Diskussion in unserer AG groß, wo es sich im Rahmen der Strafstation am angenehmsten Leben ließe. Während einige Teilnehmer offensichtlich keine Lust (Angst?) zur Sitzungsvertretung hatten und schon deshalb den Strafrichter wählten, gab es auch die große Befürchtung, bei der StA “richtig” ans Arbeiten zu kommen. Ich habe mich bewusst für die StA entschieden, da dies für mich wahrscheinlich schon rein altersbedingt die einzige Möglichkeit sein wird, einmal Robe mit Samtbesatz zu tragen. Zudem fand ich die Idee der Sitzungsvertretung nicht furchteinflößend, sondern schon immer spannend. Aber ich bin auch grundsätzlich der Meinung, dass es für den Juristen nicht gerade förderlich ist, Angst vor Öffentlichkeit zu haben.
Nach einem Monat kann ich für mich persönlich sagen, dass es die richtige Entscheidung war zur StA zu gehen. Zunächst einmal ist es sicherlich so, dass man dort wirklich wesentlich mehr Arbeit bekommt, als es bei der Zivilstation der Fall gewesen ist. Bei mir sind es in der Woche ca. 5 Rotakten die ich zu bearbeiten habe, was bei uns in der AG wohl im oberen Bereich liegen dürfte. Zwar habe ich auch schon von Extremfällen gehört, wo es bis zu 15 Akten pro Woche gewesen sein sollen, bei uns scheint es aber zum Glück Niemanden so schlimm getroffen zu haben. Da es aber bei mir auch noch so ist, dass nicht für jeden Fall eine Anklage geschrieben werden muss, bin ich was Verfügungen angeht schon relativ fit, …

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