Sct Germany: Strafschadensersatz erneut im SCt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 28. Februar 2008 — CK - Washington. Punitive Damages prüfte der Oberste Bundesgerichtshofe der Vereinigten Staaten in Washington am 27. Februar 200…
CK - Washington. Was über den Strafschadensersatz ergoogelt werden kann, grenzt an Hysterie. Nur selten meldet sich eine rationale Stimme, die im deutschsprachigen Raum aufgrund wissenschaftlicher Recherchen oder praktischer Erfahrung im US-Recht das Zerrbild über dieses erschreckende Konzept im amerikanischen Recht richtigstellt. Dabei ist es doch so einfach: Punitive Damages sind für Extremfälle vorgesehen. Sie gehören nicht zu jeder Schadensersatzklage in den USA. Wenn die Zivilgeschworenen einen Strafschadensersatzanspruch bejahen, kann er noch in der ersten Instanz korrigiert werden. Der Richter kann den Geschworenenspruch verwerfen und ein neues Verfahren anordnen. Er kann auch den Spruch der Jury durch das Remittitur herabsetzen. Wenn die erste Instanz Fehler begeht, gibt es die Korrektur durch die nächsten Instanzen. Bevor eine für Pressemeldungen interessante Summe ausgezahlt werden muss, kann so viel geschehen! Nur berichtet die Presse fast nie über das Verfahren nach dem Verdikt der Jury. Außerdem gilt ganz grundsätzlich, dass man heute nicht mehr mit den Zahlen aus der Zeit vor dem April 2003 argumentieren darf. Damals führte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington im Fall State Farm v. Campbell, 538 US 408 (2003…
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German American Law Journal deutsche Ausgabe, USA-Recht, Analysen und Berichte: A forum for information sharing in the areas of German and American law, mainly where the two intersect, vary or intrigue." />