Strafschadensersatz 1x1

CK - Washington.   Was über den Strafschadensersatz ergoogelt werden kann, grenzt an Hysterie. Nur selten meldet sich eine rationale Stimme, die im deutschsprachigen Raum aufgrund wissenschaftlicher Recherchen oder praktischer Erfahrung im US-Recht das Zerrbild über dieses erschreckende Konzept im amerikanischen Recht richtigstellt. Dabei ist es doch so einfach: Punitive Damages sind für Extremfälle vorgesehen. Sie gehören nicht zu jeder Schadensersatzklage in den USA. Wenn die Zivilgeschworenen einen Strafschadensersatzanspruch bejahen, kann er noch in der ersten Instanz korrigiert werden. Der Richter kann den Geschworenenspruch verwerfen und ein neues Verfahren anordnen. Er kann auch den Spruch der Jury durch das Remittitur herabsetzen. Wenn die erste Instanz Fehler begeht, gibt es die Korrektur durch die nächsten Instanzen. Bevor eine für Pressemeldungen interessante Summe ausgezahlt werden muss, kann so viel geschehen! Nur berichtet die Presse fast nie über das Verfahren nach dem Verdikt der Jury. Außerdem gilt ganz grundsätzlich, dass man heute nicht mehr mit den Zahlen aus der Zeit vor dem April 2003 argumentieren darf. Damals führte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington im Fall State Farm v. Campbell, 538 US 408 (2003…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Punitive Damages

Erschienen 29. April 2006 auf http://anwalt.us.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Sct Germany: Strafschadensersatz erneut im SCt

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 28. Februar 2008 — CK - Washington.   Punitive Damages prüfte der Oberste Bundesgerichtshofe der Vereinigten Staaten in Washington am 27. Februar 200…

Korrektur des Urteils

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 6. Februar 2006 — CK - Washington.   Nach dem Spruch der Geschworenen, Jury, entscheidet der Richter der ersten Instanz, ob der Spruch zum Urteil wi…

Strafschadensersatz für Musik

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 24. Oktober 2007 — CK - Washington.   Zwei Musikverlage hielten das Urheberrecht am Musikstück Singing in the Morning, das unlizenziert in einem frem…

Brutaler Strafschadensersatz

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 30. September 2006 — CK - Washington.   Sowohl den Lesern, die Polizeibrutalität verfolgen, als auch jenen, die Exzesse im Recht des Strafschadensersat…

Jury v. Richter

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 16. August 2008 — CK - Washington.   Ein Drogenheini flieht, wird von der Polizei bös verkloppt, verklagt sie und gewinnt vor der Jury $250000 Straf…

Vioxx: Entschädigung überzogen

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 31. August 2006 — CK - Washington.   In der ersten Instanz noch kann der Spruch der Zivilgeschworenen, Jury, vom Richter überworfen werden. Er kann …

Strafschadensersatz: Strafschadensersatz bei Vertrag und Tort

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 28. Januar 2005 — CK - Washington.   Die Vermischung von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und deliktischer Handlung kann im amerikani…

Kappung von Punitive Damages

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 11. April 2005 — MG - Washington.   Vor einer schwierigen Entscheidung steht die Klägerin in der Sache Judy Boeken v. Philip Morris Inc., Az. B1529…

Nach dem Jury-Spruch

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 6. April 2007 — CK - Washington.   Im Zivilverfahren gehören in den USA Common Law-Ansprüche vor die Jury und Equity-Ansprüche vor den Richter. Au…

Punitive Damages ohne Entlastung

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 20. Januar 2006 — HF - Washington.   Über die Frage, wann und in welcher Höhe ein Strafschadensersatz, punitive Damages, zu gewähren ist, hatte das …

American Law and German Law
Berliner, Corcoran&Rowe
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch
Jury - Wikipedia
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

German American Law Journal deutsche Ausgabe, USA-Recht, Analysen und Berichte: A forum for information sharing in the areas of German and American law, mainly where the two intersect, vary or intrigue." />


American Law and German Law