Obiter Dictum Definition: Juradef.de
Obiter Dictum | 2. Dezember 2004 — Wer Jura studiert, muß zwangsläufig Definitionen auswendig lernen. Wer sein diesbezügliches Wissen testen will, hat dazu ab sofort…
In keinem Teil der heiligen Trinität Öffentliches Recht-Zivilrecht-Strafrecht ist es so wichtig wie im Strafrecht, die gängigen Definitionen zu kennen. Einige Begriffe sind legaldefitiert. Das bedeutet, der Gesetzgeber hat in das Gesetz, insbesondere in § 11 StGB bereits hineingeschrieben, wie er „rechtswidrige Tat“, Amtsträger“ oder „Verbrechen“ verstanden haben will.
Für den weitaus größeren Teil der Begriffe haben sich jedoch in Rechtsprechung und Literatur bestimmte Definitionen etabliert, die man einfach kennen muss, wenn man erfolgreich mit dem Gesetz arbeiten, d.h. zunächst Klausuren schreiben will.
Um das Auswendiglernen kommt man also nicht herum. Den größten Erfolg, das ist für mich die ständige Abrufbarkeit der Definitionen auch zwischen den Zwischenprüfungs- und Scheinklausuren, erzielt man, wenn man die einzelnen Definitionen Stück für Stück in ein Karteikartensystem einpflegt.
Wie das funktioniert, habe ich schon früher einmal hier erklärt.
Zusätzlich zur Software, die dort genannt ist (Anki! und Studycard Studio) möchte ich auch noch die IPhone/IPod-App Flashcards deluxe den Inhabern dieser Geräte sehr ans Herz legen, denn ich habe mit ihr sehr gute Erfahrungen gemacht.
Ich werde an dieser Stelle jede Woche eine gängige Definition ab“drucken“. Ihr könnt sie dann in euer Dart…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Januar 2010 auf http://www.strafrechtsblogger.de.
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