Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetprovidern
am 09.10.2006 von http://www.blog.medienrecht-informationen.de
Die zu Beginn der Erschließung des weltweiten Datennetzes geäußerte Hoffnung, das Internet könne rechtsfrei den Selbstreinigungskräften der Teilnehmer überlassen werden, ist nicht in Erfüllung gegangen. Wer gegen das Betäubungsmittelsgesetz verstoßen, das Ansehen der Bundesrepublik beschädigen, Geld waschen sowie betrügen, erpressen oder beleidigen möchte, dem bietet das Internet Raum und Gelegenheit.
Während bei zahlreichen Delikten des Strafgesetzbuches (StGB) das Internet oft nur im Vorbereitungsstadium zum Einsatz kommt, können andere Delikte typischerweise (nur) über das Internet begangen werden: Datenschutzverletzungen und Computersabotage mittels Viren, Trojanern & Co., die Verbreitung extremistischer Inhalte sowie millionenfach begangene Urheberrechtsverletzungen durch Software-Piraterie und Downloadbörsen.
Die Suche nach den strafrechtlich Verantwortlichen gestaltet sich umso schwieriger, als die weltweit verbundene Datenautobahn nicht an nationalen Grenzen halt macht. Sitzt der Autor/Urheber des strafbaren Inhalts, was nicht selten der Fall ist, im Ausland, konzentrieren sich die Strafverfolgungsbehörden bei der Suche nach dem „Verantwortlichen“ verstärkt auf den Diensteanbieter, der regelmäßig leichter greifbar sein wird.
Der Diensteanbieter
Diensteanbieter ist „jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Dienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt“. Das können neben dem Telekommunikations- und Internetunternehmen auch Universitäten, Schulen, Arbeitgeber, Internetcafes sowie Betreiber von Online-Foren sein. Allerdings nur, wenn sie die Regelungen des Teledienstgesetzes (TDG) sowie des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) nicht privilegieren. Diese sollen vorab die Dienstanbieter von Rechtsrisiken befreien, die ihnen aus dem Zivil-, Straf und öffentlichen Recht „drohen“.
Wie dieser „Filter“ in den klassischen strafrechtlichen Verbrechensaufbau integriert werden kann, wird durchaus unterschiedlich beurteilt. Es erscheint jedoch zweckmäßig, die §§ 8 – 11 TDG, 6 – 9 MDStV im …
Befristung von Flugbegleitern - Altersgrenze
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Unfreiwillige Komik
Panorama / In ra-micro können Akten verschiedenen Referaten zugeordnet werden. Nun hatte ich zwei Akten in der Hand mit den selben Beteiligten.Einmal ging es um eine Ehescheidung, das andere Mal um Vaterschaftsfeststellung.Die Ehescheidung war ganz richtig unt…
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BVerfG / Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslieferung des Beschwerdeführers an die Russische Föderation zum Zweck der Strafverfolgung.…
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§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az. I ZR 122/06 - Der BGH hat nun letztinstanzlich der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs undfür den Verbraucher geurteilt. Demnach darf ein Baumarkt nicht mit dem Slogan “20% auf alles, ausgenommen Ti…
