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Strafrechtliche Nachhilfe durch den BGH

am 11.01.2008 von http://www.sartorienfelder.de

Der Fall ging auch durch die Medien: Ein Arzt verwendete ein Narkosemittel aus einer bereits angebrochenen Flasche, was sowohl den Regeln der ärztlichen Kunst als auch den Warnhinweisen des Herstellers zuwiderlief. Die Folge war eine Kontamination des Narkosemittels mit Bakterien und eine Infektion zweier Patienten, von denen eine - ein dreijähriges Kind - an einem Schock verstarb.

Das Landgericht hatte den Arzt deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt; der BGH verwarf Ende Dezember die Revision des Arztes. In dem Beschluß heißt es zur Revisionsbegründung unter anderem:Soweit die Revision in diesem Zusammenhang weiter rügt, dass dem Angeklagten allenfalls bewusste Fahrlässigkeit hinsichtlich des Todes der drei Jahre alten H. vorgeworfen werden könne, keinesfalls aber Absicht oder direkter Vorsatz, wird offenbar verkannt, dass bei § 227 StGB die Todesfolge gemäß § 18 StGB wenigstens fahrlässig …

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