Strafrechtler wollen Klarheit schaffen

Beim Thema Sterbehilfe fühlen sich viele Mediziner vom Gesetzgeber im Stich gelassen: Zu unklar die gesetzlichen Bestimmungen, zu widersprüchlich ihre Interpretation. Aus Angst vor Strafverfolgung handeln Ärzte daher oft restriktiver, als es die Vorschriften verlangen. Unter maßgeblicher Beteiligung eines Bonner Rechtswissenschaftlers haben Strafrechtler aus Deutschland, der Schweiz und Österreich nun einen Entwurf für ein neues Sterbebegleitungs-Gesetz vorgelegt (Verrel/Schöch u.a., Goltdammer’s Archiv für Strafrecht 10/2005, S. 553 bis 624). Ihre Befürchtung: Die augenblickliche Verunsicherung lasse den Ruf immer lauter werden, auch aktive Sterbehilfe zuzulassen.

Hauptkritikpunkt der Juristen ist aber, dass das Strafgesetzbuch den Komplex zulässiger Sterbehilfe völlig ausklammert. In das Bürgerliche Gesetzbuch sollen zwar nach dem Willen der großen Koalition bald Regelungen beispielsweise zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen aufgenommen werden. Nach Meinung der Verfasser des “Alternativ-Entwurfs Sterbebegleitung” (z.B. 43 S. PDF) genügt das jedoch nicht, solange sich im Strafgesetzbuch kein Wort dazu findet. Verrel:…

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Themen: Deutschland , Sterbehilfe , Beteiligung

Erschienen 1. Dezember 2005 auf http://log.handakte.de/.

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