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Strafrecht und Aufenthaltsrecht unterscheiden

am 20.04.2006 von http://www.jurabilis.de

Überrascht lese ich im Leitartikel der ZEIT die Differenzierung zwischen Strafrecht und Aufenthaltsrecht in Sachen Familie Sürücü:Wer in dieser Situation auch nur die Frage zu stellen wagt, ob es nicht möglich sein müsste, eine solche Familie von Staats wegen auszuweisen, bekommt es schnell mit dem Vorwurf zu tun, er sei illiberal und rechtsstaatlich wohl nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Als ob es nicht gerade zur Wehrhaftigkeit unserer am Menschenrecht orientierten freiheitlichen Ordnung gehörte, die Auseinandersetzung mit solchen Taten auch über das Strafrecht hinaus zu führen.

Jedenfalls sollte man nicht einer Kategorienverwechslung aufsitzen. Wohl wahr, solange wir vom Strafrecht reden, führt kein Weg an der sakrosankten Regel vorbei, dass nur der zu bestrafen ist, dem man eine Tat jenseits aller vernünftigen Zweifel persönlich nachweisen kann. Kein Jota dürfen wir von dieser »Magna Charta« des Strafprozessrechts abweichen. [...]

Vom Strafrecht zu unterscheiden ist das Aufenthaltsrecht des Ausländers, das in eine ganz andere Kategorie fällt. Wer als Gast in diesem Land Aufenthalt begehrt, hat sich an die hier geltende ordre public zu halten, an das Recht des Landes. Den Gast trifft hier die Bringschuld. [...]

Was aber, wenn im Fall der Familie Sürücü die Annahme unserer rechtlichen Regeln und zivilisatorischen Standards derart eklatant verweigert wurde, dass die Angehörigen einen »Ehrenmord« geschehen lassen, den Täter mit einer Uhr belohnen, sich nicht einmal nachträglich vom ihm distanzieren, ihn also letztlich decken – und dann auch noch, welch Hohn!, das Sorgerecht für das Kind der Ermordeten beantragen wollen? Natürlich kann das Sorgerecht nicht der Familie des Muttermörders …

Bischof Huber lässt dem Strafrichter Koch antworten

Lichtenrader Notizen / Eine persönliche Antwort waren dem Bischof die schwergewichtigen und gut durchdachten Argumente des Strafrichters Karsten Koch nicht wert ....: Die Antwort des Pressesprechers: Sehr geehrter Herr Koch, Das Büro des Ratsvorsitzenden hat mich geb…

Letzte Chance Innensenator

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Brief eines Frankfurter Strafrichters an Bischof Huber

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