Strafrecht: Höhere Haftstrafen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Nachdem der Bundesrat bereits im Mai 2010 einen entsprechenden Vorschlag in den Bundestag eingebracht hatte ist nun ein Entwurf der Bundesregierung gebilligt worden, mit dem per Gesetz (BR-Drs. 486/11) der Strafrahmen für den Tatbestand des § 113 StGB erweitert wird und nunmehr bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden. (Quelle: beck aktuell)

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Themen: Vorschlag , Bundestag , Bundesrat , Widerstand , § 113 Stgb , Vollstreckungsbeamte , Widerstand Gegen Vollstreckungsbeamte , Strafrahmen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. September 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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