Strafrecht: Frauenarzt darf für Abtreibungen nicht im Internet werben
am 16.01.2006 von http://info.folkertjanke.de
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist Ärzten grundsätzlich untersagt - auch im Internet. Das Landgericht Bayreuth hat jetzt in einer Berufungsverhandlung gegen einen 62jährigen Frauenarzt, der sich daran nicht gehalten hatte, eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zur Bewährung bestätigt. Der Arzt muss diese Strafe aber nur zahlen, wenn er die strittigen Informationen erneut im Internet veröffentlicht.
Der Gynäkologe hatte auf seiner Homepage informiert, dass er in einer Klinik außerhalb seiner Praxis Abbrüche mittels Medikamente oder Instrumente vornehme. Angezeigt hatten ihn deshalb Abtreibungsgegner.
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hat der Mediziner gegen
§ 219 a StGB
verstoßen, der eine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche von wenigen Ausnahmen abgesehen immer verbietet. Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch gefordert, da die Informationen im Internet sich nur an Patientinnen richteten, die seinen Namen und den der Homepage kannten.
Das Gericht …
PRANGER
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