Strafrecht: “Effektvolle” Pressearbeit eines Strafverteidigers

Das Verhältnis von Presse zu Strafverteidigern ist nicht erst seit dem Kachelmann-Prozess kompliziert. Die Presse versteht in den seltensten Fällen, was der Verteidiger tut. Der Verteidiger wiederum wird (oder: sollte) in der Regel der Presse auch nicht erklären, warum man bestimmte Anträge gerade gestellt hat. Denn insbesondere dann, wenn eine effektive Verteidigung es erfordert, die Strategie geheim zu halten, werden sich die Antworten auf Fragen der Presse sinnvollerweise meist mit “Kein Kommentar” erschöpfen. Denn auch das Gericht wird Zeitung lesen. Und wenn es dann liest, dass der Strafverteidiger mit verschiedenen Anträgen schon in der Tatsacheninstanz die erfolgreiche Revision vorbereitet, wird es im Verfahren und bei Abfassung des Urteils noch wesentlich mehr auf die Vermeidung von kleinsten Fehlern achten.

Dass ein Strafverteidiger aber auch insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen ihm und seinem Mandanten lieber schweigen sollte, zeigt der vom Kollegen Feltus hier dargestellte Fall. Ein Verteidiger, der über seinen Mandanten sagt, er sei im Hinblick auf ein Geständnis nicht führbar, ein gerüttet Maß an Inkompetenz. Es mag sein, dass der Mandant in der Tat nicht führbar ist. Es mag auch sein, dass der Mandant sich im Strafprozess anders verhält, als die vorherige Absprache mit seinem Verteidiger dies vorsah. Es mag auch sein, dass ein Geständnis in diesem Fall der einzig sinnvolle Weg ist. Aber die Äußerung des Verteidigers erscheint hart am Rand des Parteiverrats, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass er durch diese Äußerung erkennen läßt, dass ein Geständnis eigentlich erfolgen soll (weil es auch was zu gestehen gibt). Das kann man auch in Richtung der Verletzung des Mandatsgeheimnisses deuten.

Auch der vom Kollegen Feltus hier geschilderte Fall, der diesem Bericht der Frankfurter Rundschau entnommen ist, zeigt, dass Äußerungen des Verteidigers dahingehend, er sei von der Rücknahme eines Geständnisses überfahren worden, kontraproduktiv sein können. Denn mit der dargestellten Äußerung läßt der Verteidiger nicht nur erkennen, dass in der Kommunikation zwi…

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Themen: Presse , Strafverteidiger , Verteidiger , Die Presse , Strafverteidigung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 24. Februar 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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