Strafrecht: Belehrung nach Berliner Art

Der Kollege Hoenig weist in einem kurzen Beitrag darauf hin, dass die Berliner Polizei derzeit eine neue Variante der Beschuldigtenbelehrung eingeführt hat.

Sämtliche für die korrekte Belehrung notwendigen Inhalte sind offensichtlich in einem Formular enthalten und werden dem Beschuldigten ausgehändigt, auf dass dieser das Formular unterschreibe. Mit der Unterschrift wird die Belehrung als erhalten und verstanden festgezimmert. In der Tat dürfte dann eine Verteidigungsstrategie im Hinblick auf ein Verwertungsverbot der Vernehmung wenig Erfolg haben.

Der Kollege weist zurecht darauf hin, dass die Unterschrift unter ein derartiges Schriftstück eine Mitwirkung eines Beschuldigten wäre, zu der der Beschuldigte NICHT VERPFLICHTET ist! Das Schweigen vor Strafverfolgungsbehörden schließt auch das schriftliche Schweigen ein. Unterschriften oder Bestätigungen unter solche Formulare sollten tunlichst unterbleiben, damit Ihr Verteidiger noch aus der vollen Bandbreite …

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Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. März 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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